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EURO-Umstellung: Jetzt

(openPR) BTR Rechtsanwälte gibt aktuelle Praxistipps für kleine und mittelständische Unternehmen.

„Die moderne Außendarstellung einer Gesellschaft fängt bei den im Handelsregister hinterlegten Unterlagen an“, erläutert Rechtsanwalt Fabian Tietz, welcher schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig ist. Trotzdem ist bei vielen kleinen und mittelständischen Gesellschaften eine Umstellung des Stammkapitals von Deutscher Mark auf EURO bislang nicht vollzogen worden. Dabei sind Aufwand und die Kosten für eine derartige Umstellung vergleichsweise gering. Im Ergebnis bedarf es eines Gesellschaftsbeschlusses sowie der Anmeldung zum Handelsregister.

Weiterhin sollten die sich nach der Umstellung errechneten Summen der Gesellschaftsanteile auf- bzw. abgerundet werden, um spätere Probleme etwa bei der Stimmverteilung zu vermeiden. Nur in Einzelfällen ist hier eine bedarfsgerechte Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Um vorhersehen zu können, wie hoch der Umstellungsaufwand tatsächlich ist, bietet sich eine anwaltliche Prüfung an. „Wir beraten unsere Mandanten bei der Umstellung. In diesem Zusammenhang haben wir stets die möglichen Konsequenzen für die interne Gesellschaftsstruktur sowie den Gesellschaftsvertrag im Blick“, so Rechtsanwalt Fabian Tietz.

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