(openPR) Zehn Tipps, wie sich Verbraucher vor Betrügern schützen
Wuppertal, September 2012 – In den letzten Monaten häufen sich Meldungen über dubiose Haustürgeschäfte. Sie bringen den gesamten Direktvertrieb in Verruf – auch die seriösen Unternehmen. Doch wie unterscheidet sich der vertrauenswürdige Direktverkäufer vom unehrlichen Geschäftemacher? Zum Beispiel dadurch, dass er sich an Regeln der Ehrlichkeit und Fairness hält.
Im Direktvertrieb von Vorwerk gelten für den Umgang mit Kunden strenge Richtlinien. Diese wirken sich bereits vor dem ersten Kundenkontakt aus: bei der Auswahl des Beraters. Meltem Lenbet, Leiterin Kunden- und Beraterser-vice: „Im Vorfeld prüfen wir Arbeitszeugnisse und Referenzen eines Anwär-ters. Im Laufe der 13-wöchigen Schulung und des intensiven Coachings wer-den ihm die hohen Qualitäts- und Verhaltensstandards von Vorwerk näher gebracht. Zudem lernen wir dabei den Anwärter sehr gut kennen.“ Felix
Withöft, Leiter Kundenmarketing: “Regelmäßig führen wir auch Kundenbe-fragungen durch und bieten den Kunden eine Hotline an, wenn Sie Zweifel oder Fragen haben. Kommt es dazu, dass sich ein Berater dennoch über die Grenzen des seriösen Direktvertriebs hinwegsetzt, trennen wir uns.“ Doch dazu kommt es nur sehr selten. Kobold Kundenberater lernen bereits in ihrer Ausbildung, wie sie sich Verbrauchern gegenüber korrekt verhalten.
Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD), dem auch Vorwerk angehört, hat für seine Mitglieder Verhaltensstandards festgelegt. „Der Di-rektvertrieb lebt vom Vertrauen des Kunden in eine seriöse Beratung. Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Direktvertrieb haben sich be-reits 1980 mit den Verhaltensstandards ein verbindliches Regelwerk gegeben, das Verbraucher über das gesetzliche Maß hinaus schützt. Dazu gehört unter anderem ein dem Gesetz gegenüber erweitertes Widerrufsrecht“, erklärt Jo-chen Clausnitzer, Geschäftsführer des BDD. „Über die Einhaltung der BDD-Verhaltensstandards wacht die BDD-Kontrollkommission, ein unabhängiges Gremium unter dem Vorsitz von Prof. Reiner Münker von der Wettbewerbs-zentrale. Bei Verstößen kann der Ausschluss aus dem Verband drohen. Zu-gleich dokumentieren die im BDD organisierten Unternehmen mit unserem Gütesiegel, dass sie für einen seriösen Direktvertrieb stehen.“ An den folgen-den zehn Aspekten, die der BDD zusammengestellt hat, erkennen Verbrau-cher seriöse Verkäufer.
1. Seriöse Direktverkäufer stellen sich grundsätzlich mit ihrem Firmenausweis vor.
So enthält zum Beispiel jeder Vorwerk-Ausweis folgende Informationen: Name, Vorname, Foto und Partnernummer des Kobold Kundenberaters, die Ausweisgültigkeit, den Berechtigungshinweis zur Entgegennahme von Bestellungen und die Unterschrift des Vorstands.
2. Der Verbraucher wird unverzüglich über den werblichen Cha-rakter des Besuchs informiert.
Ein Kundenberater von Vorwerk würde niemals versuchen, durch irre-führende Behauptungen mit potenziellen Kunden ins Gespräch zu kom-men, wie zum Beispiel durch die Aussage, eine Umfrage durchzuführen. Vielmehr informiert er unverzüglich über den Zweck seines Besuches.
3. Seriöse Direktverkäufer sind nicht aufdringlich und bedrängen den Verbraucher nicht.
Zudem finden Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhr-zeiten statt.
4. Werbeunterlagen wie Prospekte oder Kataloge enthalten Namen und Unterschrift des Unternehmens.
Auf den Unterlagen von Mitgliedsfirmen des BDD gibt es das Qualitäts- und Vertrauenssiegel des Verbands: „Gut beraten – zuhause gekauft“.
5. Im Verkaufsgespräch beraten seriöse Direktverkäufer umfassend, vollständig und leicht verständlich.
6. Erklärung und Beratung finden in aller Ruhe und ohne Zeitdruck statt.
Der Direktverkäufer räumt Zeit für Fragen ein und beantwortet sie sach-kompetent und verständlich.
7. Der seriöse Direktverkäufer verleitet den Verbraucher niemals dazu, ein Angebot anzunehmen, um einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils (z.B. eines Geschenks) zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebots ist.
8. Der Verbraucher erhält die Möglichkeit, ein Angebot in Ruhe zu überdenken und einen Preisleistungsvergleich vorzunehmen.
Der seriöse Direktverkäufer ist gerne bereit, wiederzukommen bzw. das Verkaufsgespräch abzubrechen.
9. Mündliche Zusagen und mündliche Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten.
Auf diese Weise gewinnt der Kunde Beweissicherheit.
10. Der Vertrag ist klar und übersichtlich und weist auf das Widerrufsrecht hin.
Der seriöse Direktverkäufer geht das ausgefüllte Vertragsformular, das Namen und Anschrift beider Vertragspartner und das Datum enthält, mit dem Kunden vor der Unterzeichnung durch. Danach erhält der Verbraucher eine Vertragsdurchschrift.
Verbraucher, die auf diese Punkte achten, profitieren von einem Einkaufserlebnis, das ihnen eine Testerfahrung und fachkundige, individuelle Beratung bietet – ohne weite Wege, bequem in den eigenen vier Wänden. Wer diese Erfahrung gemacht hat, weiß den Service, den Komfort und die Qualität der Beratung zu schätzen. So haben Befragungen ergeben, dass 92 Prozent der deutschen Kunden von Kobold mit ihrem persönlichen Berater zufrieden oder sogar sehr zufrieden sind. Ergebnisse wie diese machen deutlich, dass Vorwerk in Sachen seriöser Direktvertrieb eindeutig ein Vorbild ist.
IMMER IM FOKUS: IDEEN FÜR EIN SAUBERES ZUHAUSE
In jedem Staubsauger, in jedem Zubehör von Kobold steckt eine große Vielfalt ausgefeilter, raffinierter Möglichkeiten. Der Grund: Bei der Entwicklung neuer Produkte konzentriert sich Vorwerk im Geschäftsbereich Kobold mit Liebe fürs Detail und für höchste Qualität stets auf die Bedürfnisse der Verbraucher. Ideenreichtum gehört zu den wichtigsten Stärken, für die Kunden Kobold Produkte so schätzen. Denn so profitieren sie von immer neuen überlegenen „Ideen für ein sauberes Zuhause“.









