(openPR) Immer noch werden Unternehmen scheinbar überraschend mit der Frage nach ihrem Fortbestand konfrontiert
Eine Studie der Gesellschaft für Arbeitsschutz- und Humanisierungsforschung mbH, Dortmund belegt: Für rund ein Drittel der „Familienunternehmen“ treten Unternehmensnachfolgen unerwartet ein. Zu den „unerwarteten Fällen“ gehören auch besondere Risiken wie
- Wechsel (Nachfolge) infolge Unfalls, Krankheit, Tod in der Unternehmensleitung (18.600 Unternehmen mit ca. 179.000 betroffenen Beschäftigten)
- Wechsel in eine andere Tätigkeit des Gesamtunternehmens, bzw. der Unternehmensleitung (5.800 Unternehmen, mit ca. 55.000 betroffenen Beschäftigten)
Hat ein Betriebs- oder Unternehmensinhaber die Wahl, ob oder wann er Opfer eines Unfalls oder einer Krankheit mit klinischer Rehabilitation wird? Eher selten…
Auch wenn Familienangehörige oder Lebenspartner im Notfall einspringen würden, stellt das nicht sicher, dass der Betrieb nahtlos weitergeführt werden kann. Weiters muss der Aspekt der psychischen Belastung der Betroffenen bei allen Überlegungen mit einfließen. Betriebe, bei denen eine familiäre Einbindung nicht gegeben ist, stehen vor zusätzlichen Problemen, die nur im Vorfeld lösbar sind.
Es sind unter anderem Fragen der Kundenbindung, der Rechnungsbegleichung und nicht vorhandener Vollmachten, die zu Schreckensszenarien für die betroffenen Betriebe führen. Auch interne Aufgaben wie Materialdisposition, die Einhaltung von Lieferterminen, die Aufrechterhaltung der Produktion und behördliche Pflichten zeigen, welche Dinge vermeintlich plötzlich und unerwartet ihrer Erledigung harren, wenn dem Betriebsinhaber etwas zustößt.
Die in kurzer Zeit auftretenden Folgen sollte man konkret bedenken, wenn bei Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden Gerüchte die Runde machen. Soll der Zufall Ihr Lebenswerk steuern und das Firmenskript vom Schicksal geschrieben werden?
Notfallplan im „Gepäck“
Bei allen Unternehmen sollte ein „Notfallplan“ vorhanden sein, um den Betriebserhalt und damit verbundene Arbeitsplätze abgesichert zu wissen. Eine Notfallplanung ist altersunabhängig und hat nichts mit Katastrophen im herkömmlichen Sinne zu tun. Er gehört zur unternehmerischen Vorsorge und ist deshalb unabdingbar.
Ein Notfallplan beinhaltet, dass Verträge geordnet vorliegen sowie die Regelungen der Vertretungsvollmachten und Zuständigkeiten im Unternehmen vorhanden sind. Eine klar definierte Abfolge von notwendigen Aufgaben hilft, den Überblick zu behalten und in Ihrem Sinne zu handeln. Darüber hinaus unterstützt ein „Notfallplan“ auch die Erfüllung rechtlicher und finanzieller Verpflichtungen aus dem privaten Bereich.
Die KOPS Partner GbR aus Planegg bei München hat gerade für kleine Unternehmen und Familienbetriebe, aber auch für Mittelständler die nützlichsten Hilfsmittel einer Notfallplanung zusammengestellt.
Sie veranstalten hierzu Infotage und Workshops und bieten auch die unternehmensindividuelle Unterstützung bei der Absicherung für den „Fall der Fälle“ an.

