(openPR) Eine noch relativ neue Form der Absicherung der Arbeitskraft stellt die Funktionsinvaliditätsversicherung dar, welche den Versicherten vor finanziellen Risiken schützt, die durch besonders schlimme Einschränkungen der Gesundheit hervorgerufen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Gesundheitsschädigung durch eine Krankheit oder einen Unfall erfolgt ist.
Die Funktionsinvaliditätsversicherung übernimmt daher grundsätzlich eine ähnliche Aufgabe wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn die Person schwer erkrankt ist. Dies betrifft folgende Bereiche:
- dauerhafte Invalidität durch Unfall,
- schwere Organschäden (inklusive Krebserkrankungen),
- Verlust von Grundfähigkeiten (wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen)
- und Pflegebedürftigkeit.
Bei der Funktionsinvaliditätsversicherung wird die versicherte Monatsrente dann gezahlt, wenn der Versicherte unter einer der versicherten Erkrankungen leidet. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, ob man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen noch ausüben kann.
Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind in der Funktionsinvaliditätsversicherung vergleichsweise streng: In der Regel muss eine dauerhafte Gesundheitsschädigung und ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung erreicht sein. Vorübergehende leichtere Erkrankungen oder auch die meisten psychischen Erkrankungen führen folglich nicht zu einer Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft.
Dafür ist die Funktionsinvaliditätsversicherung allerdings auch deutlich preiswerter als eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere bei körperlich anstrengenderen Berufen, Pflegeberufen oder beispielsweise diversen Handwerksberufen kann die Funktionsinvaliditätsversicherung eine sehr gute und preiswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Eine Absicherung von 1.500,- Euro monatlicher Rentenzahlung liegt für eine 30-jährige Frau oder einen 30-jährigen Mann beispielsweise bei knapp 30,- Euro Monatsbeitrag.
Der Hauptunterschied beider Vertragstypen erklärt sich darin, wann die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Rente zahlen muss: Bei der Funktionsinvaliditätsversicherung entscheidet die Schwere der aufgetretenen Erkrankung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich in erster Linie nicht nach dem Schweregrad der Erkrankung, sondern danach, ob die versicherte Person noch ihren Beruf ausüben kann oder nicht.
Weitere Informationen zur Funktionsinvaliditätsversicherung sind auf der Internetseite www.funktionsinvaliditaet.young-insurance.de zu finden.











