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Achtung: Buttons werden ab sofort zur Abmahnfalle

(openPR) Seit Mittwoch, dem 1. August 2012 gilt in Deutschland ein neues Gesetz für jeden Online Unternehmer, der im World Wide Web Dienstleistungen oder Produkte verkauft. Weil der deutsche Amtsschimmel wieder mal wiehert, zucken einige Online Unternehmer zusammen. Es geht dabei um eine Buttonvorschrift. In der Branche spricht man von der "Button-Lösung", obwohl nicht nur die Buttons ausgetauscht werden müssen. Der Gesetzgeber möchte dadurch Internetbenutzer vor vorhandenen Abofallen im Netz schützen.


Internet Unternehmer können sich nicht vor Abmahnungen schützen, indem sie nur den Button austauschen oder nach der neuen Gesetzgebung abändern. Das neue Gesetz schreibt ihnen vor, dass alle Produktinformationen, Preisangaben und alle weiteren zusätzlichen Kosten für den Kunden im Sichtfeld des Buttons angebracht werden müssen. Noch vor dem Klick auf den Bestellbutton muss für den Interessenten ersichtlich sein, was das Produkt kostet und welche Produktinformationen wichtig sind. Produktinformationen und Preisangaben, inklusive der Steuerangaben, dürfen auf gar keinen Fall versteckt sein, sondern müssen deutlich hervorgehoben werden. Zur Produktinformation und Preisangaben gehören dabei auch die Mindestlaufzeit des Vertrages, anfallende Steuern oder Liefer- und Versandkosten. Ist eine dieser Sachen nicht korrekt umgesetzt, kann der Kunde jeden Kaufvertrag anfechten und schließlich für nichtig erklären.
Käufer können in Zukunft einen gesetzeskonformen Button an der eindeutigen Beschriftung erkennen. Unter "eindeutiger Beschriftung" meint der Gesetzgeber, dass der Button mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" beschriftet ist. "Die Beschriftung darf auch in eine entsprechend eindeutige Formulierung abgewandelt werden", heißt es. Wie so eine eindeutige Formulierung aussehen kann, ist aber bisher nicht bekannt. Erste Gerichtsurteile werden dann in naher Zukunft genauer eingrenzen, welche Formulierungen erlaubt sind und welche nicht. Unter dem Begriff "Button" oder "Schaltfläche" versteht das Gesetz alle Elemente auf einer Internetseite, die ein Kunde mit der Maus anklicken oder bei Touchscreens mit der Hand antippen muss, um etwas bestellen zu können. Ebenfalls gehören Links zu den Schaltflächen und müssen entsprechend klar beschriftet sein.
Eine Ausnahme vom neuen Gesetz gibt es jedoch: Internetauktionsplattformen müssen nichts ändern. Hier geht man davon aus, dass ein Nutzer einer Internetauktionsplattform sich bei einer gewonnenen Auktion bewusst ist, den Geldbeutel zu öffnen. Daher können die alten Buttons mit "Gebot abgeben" bzw. "Gebot bestätigen" beibehalten werden. Der Gesetzgeber appelliert hier an den menschlichen Verstand. Am Ende fragt man sich jedoch, ob dieser bei der ganzen Aktion nicht auf der Strecke geblieben ist.

Der Internetmarketer und Spezialist zu den Themen Leadgenerierung, Email Marketing und Webinare, Dejan Novakovic, hat 13 Buttons erstellt, die sich Online Shopbetreiber und Internetmarketer aus seinem Blog kostenlos downloaden können:
http://dejan-novakovic.com/neues-buttongesetz-gratis-3d-buttons/ (http://dejan-novakovic.com/neues-buttongesetz-gratis-3d-buttons/ )

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