Steuerliche Risiken bei den Schiffsfonds
(openPR) Zahlreiche Schiffsfonds wurden als Steuersparmodelle angepriesen. Aufgrund des so genannten „Unterschiedsbetrags“ könnten die Anleger jedoch beim Ende der Laufzeit des Fonds bzw. deren vorzeitigen Auflösung zu steuerlichen Nachzahlungen aufgefordert werden.
Der Unterschiedsbetrag spielt vor allem beim Wert des Schiffs eine Rolle. Der Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Marktwert des Schiffs, welcher den zu erzielenden Preis des Schiffs und die stillen Reserven beinhaltet. Der Unterschiedsbetrag kann sich aber auch bei den Fremdwährungskrediten negativ auswirken. Wird ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen, so kommt es häufig zum Wechselkursgefälle, das ausgeglichen werden muss. Das Gleiche gilt, wenn ein Schiff statt nach der herkömmlichen Gewerbesteuer, nach Tonnage besteuert wird. In diesem Fall wird nicht der tatsächliche, sondern ein fiktiver Gewinn besteuert. Den Differenzbetrag müssen dann die Anleger versteuern.
Der Unterschiedsbetrag wirkt sich nicht sofort aus. Erst mit Ende der Laufzeit des Fonds bzw. einer vorzeitigen Auflösung kann er für die Anleger dramatische Auswirkungen haben. Sie können zu einer Steuernachzahlung aufgefordert werden. Im schlimmsten Fall droht auch die Rückgewähr der erzielten Vorteile aus dem Fonds.
Anleger entsprechender Beteiligungen sollten im gegebenen Fall auch dieses Risiko zeitnah prüfen lassen.
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