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Mietnomaden erkennen

20.07.201209:04 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Mietnomaden erkennen
Ingrid von Pfuhlstein Immobilien
Ingrid von Pfuhlstein Immobilien

(openPR) Mietnomaden sind in der Regel Menschen, die eine Wohnung anmieten und von vornherein beabsichtigen, nicht zu zahlen. Betroffen von Mietnomaden sind vor allem eher gutgläubige, private Vermieter. Es ist für Mietnomaden einfacher, bei privaten Anbietern unterzukommen. Denn diese haben meist keine Rechtsberatung und sind mit Maßnahmen zum Schutz vor Mietbetrügern nicht vertraut. Dabei stellen Mietnomaden gerade für sie ein beträchtliches Problem dar. Dies kann sogar an die eigene Existenz gehen.


Denn einen Mietnomaden in der eigenen Immobilie zu haben, geht für den Vermieter fast immer mit einem kompletten Mietausfall einher. Zudem ist häufig auch ein Schaden von mehreren Tausend Euro im Objekt damit verbunden.
Der Schaden summiert sich auch deswegen leicht auf einige tausend Euro, weil Eigentümer einen Mietnomaden nicht so einfach und vor allem nicht so schnell wieder loswerden können. Vermieter können einem Mieter - auch einem Mietnomaden - erst nach der zweiten ausgebliebenden Miete kündigen und auf Räumung der Immobilie klagen. Doch der Rechtsweg dauert lange: Im Schnitt bekommen Vermieter einen Mietnomaden erst nach ca. 2 Jahren wieder aus dem Haus oder der Wohnung.
Vermieter sollten daher genau überlegen, wen sie in ihr Objekt einziehen lassen. Zugleich ist es aber für Vermieter sehr schwer, sich vor Mietnomaden zu schützen. Hundertprozentige Sicherheit vor Einmietbetrügern kann es nicht geben. Eigentümer sollten sich deshalb vor Beginn des Mietverhältnisses über die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten informieren. Hierzu zählt z.B. die Einholung einer Selbstauskunft. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Selbstauskunft vollständig ausgefüllt wird. Eine Selbstauskunft allein ist zwar auch keine hinreichende Garantie, sie ist aber bei falschen Angaben des zukünftigen Mieters, die Grundlage für den Nachweis eines vorsätzlichen Einmietbetrugs.
Die Bonität eines künftigen Mieters lässt sich außerdem auf verschiedene Weise prüfen: Vermieter können etwa eine aktuelle Einkommensbescheinigung, eine Erklärung des Vorvermieters über die Mietschuldenfreiheit oder eine Schufa-, DEMDA- oder Creditreformauskunft einholen. Diese Abfrage gehört heute zum Standard eines profesionellen Maklers.
Vermieter sollten aber auch eine Mietsicherheit in Höhe von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Entpuppt sich der Mieter dann nach seinem Einzug als Nomade und macht keine Anstalten zu zahlen, können Vermieter ihm nach fünf Wochen Mietdauer fristlos den Vertrag kündigen. Einen gewissen Schutz bietet auch der Abschluss einer Mietausfallversicherung.

Vielen privaten Vermietern sind die oben genannten Maßnahmen anfangs oft peinlich. Sie sind jedoch unerlässlich und sollten auch zum Handwerkszeug jedes ordentlich arbeitenden Maklers gehören.

Das Mietnomadentum übt Druck auf den Wohnungsmarkt aus. Neue Mieter müssen immer mehr ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. Auch ehrliche Mieter leiden, wenn sie keine Wohnungen mehr von misstrauischen Vermietern oder von solchen bekommen, die schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Sie haben eine Immobilie im 5-Seen-Land zu vermieten und wollen wissen, wie Ihnen ein Makler beim Schutz vor Mietnomaden helfen kann? Ingrid von Pfuhlstein Immobilien hilft Ihnen gerne weiter:
E-Mail, www.5-seen-immobilien.de

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