(openPR) Ab Mitte Juli 2012 greift in Rheinland-Pfalz eine 2007 erlassene Verordnung des Baurechts: die Rauchmelderpflicht. War es bis zu diesem Zeitpunkt ausreichend, Rauchmelder in Neubauten und bei der Renovierung anzubringen, müssen ab dem Stichtag 12.07.2012 alle Privathaushalte mit einer solchen Sicherheitsanlage ausgestattet sein.
Mancher Hausbesitzer mag diese Vorgabe nicht ernst nehmen, geht damit aber ein erhebliches Risiko ein.
Gefährliche Irrtümer
Wohnungsbrände werden von vielen Deutschen nicht als reale Gefahr gesehen. Oft geht man davon aus, dass Derartiges nur anderen passiert. Wer aufmerksam ist und einige einfache Regeln beherzigt, läuft nicht Gefahr, Opfer eines Feuers zu werden, so der landläufige Glaube.
Tatsächlich gibt es unzählige Fälle, die das Gegenteil belegen. So kann beispielsweise ein defektes Elektrogerät, ein Brand im Hausflur oder bei den Nachbarn dafür sorgen, dass man völlig unverschuldet in Gefahr gerät. Fehlt es dann an ausreichend Frühwarnzeit, kann die Situation schnell lebensbedrohlich werden.
Dass selbst bei kleinen Bränden nicht jeder mit heiler Haut aus der Wohnung kommt, zeigte ein Beispiel aus 2011: In einem Wormser Wohnhaus entwickelte sich unbemerkt ein Schwelbrand, nachdem ein Bewohner eine nicht völlig erloschene Zigarette im Mülleimer entsorgt hatte.
Als die Nachbarn den Brandgeruch wahrnahmen und die Feuerwehr alarmierten, war es für den Bewohner schon zu spät. Er erlitt eine Rauchgasvergiftung und konnte nur noch tot geborgen werden. Ein Rauchmelder in Worms hätte in diesem Fall ein Leben retten können.
Minimaler Aufwand
Ursache für den fatalen Unfall war möglicherweise eine Fehleinschätzung der Situation. Wenn ein Brand ausbricht, haben die Bewohner nur wenige Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen, nicht mehrere Minuten, wie oft fälschlicherweise geglaubt wird.
Ein Rauchmelder kann deshalb den entscheidenden Unterschied machen. Der Aufwand ist dabei im Vergleich zum Nutzen verschwindend gering. Die Warnanlage kann schon wenig Geld gekauft und anschließend selbst montiert werden. Empfehlenswert ist es, Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie Fluren anzubringen. Küchen und Bäder dürfen nicht ausgerüstet werden, da durch den beim Duschen und Kochen entstehenden Wasserdampf Fehlalarme ausgelöst werden können.
Neben der Lebensversicherung stellt ein Rauchmelder auch eine rechtliche Absicherung da.
Ist die Anlage intakt, kann der Wohnungsbesitzer nicht für eventuelle Schäden verantwortlich gemacht werden. Im Idealfall fallen diese gleichzeitig geringer aus, da die Einsatzkräfte frühzeitig benachrichtigt werden können.
Wenn Sie mehr über die Wartung von Rauchmeldern erfahren wollen, dann können Sie gerne unter http://www.hms-lang-ag.de/rauchmelder vorbei schauen.







