(openPR) Berlin, 04.07.2012 – Der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) verwahren sich gegen pauschale Vorwürfe.
Die im Beitrag von Frontal 21, ZDF, (3. Juli 2010, „Fragwürdige Geschäfte mit Patienten“) behaupteten Tatbestände zum Konsiliararztwesen werden im Sinne eines Generalverdachts einer ganzen Berufsgruppe unterstellt.
Der BVOU und die DGOU haben in Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Positionspapier erarbeitet, das klare und transparente Richtlinien zum Konsiliararztwesen darlegt.
Bei Vorgängen, wie im Beitrag beschrieben, handelt es sich allenfalls um Einzelfälle, die es nachhaltig zu unterbinden gilt.
„Kopfprämien“ für Zuweisungen werden von BVOU und DGOU nachdrücklich abgelehnt und widersprechen auch der Berufsordnung.
In einer hohen Anzahl von Operationen das Indiz für Korruption zu sehen, ist eine etwas merkwürdig anmutende Schlussfolgerung.
Richtig ist, dass das Versorgungsniveau in Deutschland sehr hoch ist. Prävention durch Stärkung konservativer Therapien, um Hüftoperationen eventuell zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, wird aktuell von den BOU und DGOU gefordert.
BVOU und DGOU sehen im Endoprothesenregister, an dem Krankenkassen und Patienten beteiligt sind, einen wichtigen Schritt zu Qualität und Patientensicherheit.











