(openPR) Berlin, 28.06.2012. Das Kammergericht Berlin sprach heute das Berufungsurteil gegen den Mobilfunkanbieter Simply aus: Für eine Datennutzung von ca. 750 MB über das Prepaid-Handy darf Simply nicht den Betrag von 14.727,65 EUR verlangen. (Az. 22 U 207/11 vom 28.06.2012)
Die Kanzlei Thomas Hollweck aus Berlin vertrat einen Mobilfunkkunden erfolgreich vor Gericht. Der Prepaidanbieter "Simply Communication GmbH" stellte eine Rechnung über 14.727,65 EUR für eine geringe Handy-Datennutzung von ca. 755,77 Megabyte aus. Simply verlor das Berufungsverfahren.
Bereits 2009 stellte Simply einem Kunden eine Handyrechnung über 14.727,65 EUR aus. Dies war der Preis für eine angebliche Datennutzung über 755,77 EUR. Bei dem Mobilfunkvertrag handelte es sich um ein Prepaid-Handy, das eigentlich nur in kleinen Beträgen von 10,00 EUR aufgeladen werden konnte. Obwohl es sich um ein Prepaid-System handelte, wollte die Simply Communication GmbH diese sehr hohe Rechnung von dem Kunden einverlangen. Da dieser sein Handy aber nicht für das Internet genutzt hatte, legte er verständlicherweise Widerspruch gegen die Rechnung ein. Simply klagte und verlor vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 18.07.2011 - Az. 38 O 350/10). Nun verlor das Unternehmen auch die Berufungsinstanz.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/2012/06/28/prepaid-anbieter-simply-verliert-vor-gericht-kammergericht-berlin-az-22-u-207-11-vom-28-06-2012/
Die Revision wurde vom Kammergericht nicht zugelassen, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin













