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RA MICHAEL PLUTA SACHWALTER IM SCHUTZSCHIRM-VERFAHREN HANS RÜSTER GMBH & CO. KG

Bild: RA MICHAEL PLUTA SACHWALTER IM SCHUTZSCHIRM-VERFAHREN HANS RÜSTER GMBH & CO. KG

(openPR) - Sicherung der langfristigen Zukunftsfähigkeit geplant
- Michael Pluta zum Sachwalter bestimmt

Göppingen, 9. Mai 2012. Die Hans Rüster GmbH & Co. KG aus dem schwäbischen Deggingen wird eine Restrukturierung im sogenannten Schutzschirmverfahren durchführen. Zur Sicherung der langfristigen Zukunftsfähigkeit beantragte die Geschäftsführung frühzeitig beim Amtsgericht Göppingen, das Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Am gestrigen Dienstag wurde der renommierte Rechtsanwalt Michael Pluta zum Sachwalter bestimmt, der die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen wird.



Das Unternehmen mit 140 Mitarbeitern ist Spezialist für Feinstanz- und Schleiftechnik und stellt Präzisionsteile für Strickmaschinenhersteller sowie die Automobilindustrie her. Um eine nachhaltig wirtschaftliche Perspektive zu erreichen und erfolgreich am Markt agieren zu können, soll die Firma Hans Rüster eine flexible Struktur erhalten, die an die Bedürfnisse der Märkte angepasst ist. Neben einem geplanten Abbau von Arbeitsplätzen sind gezielte Investitionen in die Automatisierung unumgänglich, um die Produktionsprozesse zu verbessern.

Insbesondere im Geschäftsbereich der Strickmaschinen, der noch den Hauptanteil des Umsatzes ausmacht, wird sich das Unternehmen den veränderten Marktbedingungen anpassen, die durch immer kürzere Marktzyklen gekennzeichnet sind. Der Bereich Automotive, der in den vergangenen Jahren bereits kräftig gewachsen ist, soll auch künftig weiter ausgebaut werden. Die Hans Rüster GmbH & Co. KG wird ihren Kunden weiterhin sämtliche Leistungen in der gewohnten Qualität anbieten und mit allen Lieferanten eng zusammenarbeiten.

„Durch das jetzt eingeleitete Verfahren soll unser Unternehmen optimale Strukturen erhalten, damit wir dauerhaft wirtschaftlich arbeiten können. Wir wollen somit das Bestehen der Gesellschaft langfristig sichern“, sagt Jürgen Klaus, Geschäftsführer der Hans Rüster GmbH & Co. KG.

Das Schutzschirmverfahren ist mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt worden, das am 1. März 2012 in Kraft getreten ist. Damit wird der Gesellschaft ermöglicht, ihre Geschäfte unter Aufsicht des Gerichts und des Sachwalters in eigener Regie fortzuführen. Das Gericht wird der Firma bis zu drei Monate Zeit für die Ausarbeitung des Insolvenzplans geben. Das Unternehmen erhält somit die Möglichkeit, sich vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen. Unter dem Schutzschirm arbeitet es einen Sanierungsplan aus, der bei Zustimmung in ein Insolvenzplanverfahren übergeht.

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