(openPR) Aus gegebem Anlass (Steuerabkommen Schweiz) informiert Konlus - die Kanzlei beschäftigt Spezialisten als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht (Steueranwalt) - über die Möglichkeit, Soforthilfe bei Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Anspruch zu nehmen. Durch wirksame Selbstanzeige und fristgerechte Nachzahlung (etwaiger hinterzogener Steuern) kann sich nämlich der Steuerpflichtige Straffreiheit erwirken. Wenn alle Regeln eingehalten wurden. Tatsächlich kann eine Selbstanzeige auch zum Boomerang werden - es gilt einige Regeln einzuhalten und die Selbstanzeige hinreichend vorzubereiten. Konlus informiert und berät, bietet einen Leitfaden zur Selbstanzeige und bietet Soforthilfe im Bedarfsfall. Von "Für welche Steuerstraftaten sind Selbstanzeigen möglich" über "Wann wirkt eine Selbstanzeige nicht strafbefreiend" bis zu "Folgen der wirksamen Selbstanzeige". Denn, wie gesagt, nach der jüngsten Verschärfung kann eine Selbstanzeige im ungünstigsten Fall mehr Probleme schaffen als sie löst.
Mehr Informationen unter: http://www.konlus.de/steuerabkommen-schweiz.html