(openPR) Thomas Schmidt, Sprecher der Zeichnerinitiative ZzZ (Zeichner zeigen Zähne) teilt mit, daß die Auswertung der ersten Konturen des bekannt gewordenen Abfindungsangebotes abgeschlossen ist. Die Abfindungssätze liegen im Schnitt über 50 % unter dem Barwert eines prospektgemäßen Verlaufes der jeweiligen Fonds. Die Summe der Abfindungsbeträge (insgesamt ca 1,8 Mrd EURO) liegt auch deutlich unter den Summen, die an die Fondsanleger bei einer erfolgreichen Prospekthaftungsklage zu bezahlen wären. Der Grund liegt darin, daß von völlig abwegigen Annahmen bei Ermittlung des Abfindungsangebotes ausgegangen wurde. Insofern wird derzeit dringend davon abgeraten, das Angebot im Moment anzunehmen. Andererseits hat das Angebot auch positive Aspekte für die Zeichner. Für einen bestimmten Kreis von Zeichnern, könnte die Notwendigkeit einer Prospekthaftungsklage entfallen. Hierzu sind aber individuelle Berechnungen anzustellen. Als Faustformel kann gelten: Wer die Anteile nicht mit Fremdkapital finanziert hat und damals keine annähernd gleich gute Anlagemöglichkeit hatte, wird die zu erwartenden Zahlungen aus einer Prospekthaftungsklage nicht so toll finden. Für Zeichner der Fonds, die nicht von einem Abfindungsangebot erfaßt werden, wird es voraussichtlich erforderlich, die Aussichten einer Prospekthaftungsklage prüfen zu lassen. Es ist noch nicht abschließend entschieden, ob hier noch ein befristeter Verzicht auf die Verjährungseinrede kommen wird. Seitens der Zeichnerinitiative ZzZ wurden mehrere Vertragsanwaltskanzleien damit beauftragt, sich ausschließlich mit den rechtlichen Möglichkeiten für Zeichner dieser Fonds zu befassen.
Es kann andererseits nicht erwartet werden, daß die Angebote für die derzeit genannten 15 Fonds kurzfristig nachgebessert werden. Die ZzZ-Mitglieder werden deshalb zunächst in den Fondsgesellschaften bleiben, Ermittlung und Durchsetzung bestehender Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen Konzernunternehmen vorantreiben. Der Schlüssel für angemessene Abfindungssätze wird nämlich in den Fondsgesellschaften selbst gesehen. Bekanntlich können nur lästige Gesellschafter einen fairen Verkaufspreis erwarten. Wer eine Prospekthaftungsklage erhebt, wird für geraume Zeit ebenfalls in den Fonds verbleiben. Insofern wird die Zahl widerspenstiger Gesellschafter weiter anwachsen.
Andererseits wird der Spielraum von Bankgesellschaft Berlin AG und Land Berlin, mit jedem Zeichner, der das unbefriedigende Abfindungsangebot annimmt, für Abfindungen an verbleibende Gesellschafter größer. Seitens ZzZ bleibt es deshalb bei der seit langem erhobenen Forderung nach Vertragserfüllung. Schmidt zeigt sich mit seinen Mitzeichnern zuversichtlich und weiterhin kämpferisch. Derzeit arbeiten Rechtsanwälte an einer breiteren Finanzierungsbasis der ZzZ-Arbeit. Im Gespräch ist eine freiwillige Zahlung in Höhe von 1% der Zeichnungssumme, um eine höhere Rentabilität der Fonds durchzusetzen. Auf der Homepage www.zzzlbb.de werden weitere Infos über die Situation gegeben.
Soweit von anderen Zeichnergruppierungen eigene Verlautbarungen herausgegeben wurden, sind diese nicht mit ZzZ abgestimmt. ZzZ lehnt insbesondere die Verlautbarung der Anlegergruppierung „Fondszeichner“ vehement ab und hält alles für Augenwischerei. Es bedarf nicht der Bildung von Arbeitsgruppen etc. Das Abfindungsszenario ist bei der Gegenseite für die nächste Zukunft in Stein gemeißelt. Aller vermeintlicher Aktionismus wird in die falsche Richtung führen und lenkt von der wirklich wichtigen Frage ab, ob die Gruppierung Fondszeichner überhaupt ein Konzept zur Durchsetzung von Zeichnerinteressen besitzt. Merke: Nur wer den Verhandlungspartnern auch den Besitz von Folterwerkzeugen nachweist, wird auf der Gegenseite Bewegung herbeiführen können. ZzZ verfügt über Stimmrechte in einem Umfang, der zu Sperrminoritäten führen kann.
Schlußendlich ist es dringend erforderlich, die Rolle des Rechtsanwaltes Werner Hoffmann aus der Kanzlei Köning-Kärgel zu untersuchen, der regelmäßg von IBV als Versammlungsleiter eingesetzt wird. Die Frage nach bestehenden Interessenskonflikten oder gar parteilichkeit wird inzwischen immer lauter. ZzZ fordert deshalb, die Gesellschafterversammlung einen anderen Versammlungsleiter wählen zu lassen.