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Keine Gnade mehr für Millionen-Steuersünder

Bild: Keine Gnade mehr für Millionen-Steuersünder
Von der Geschäftsidee bis zur Verwirklichung!
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(openPR) Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht muss zukünftig mit jahrelangen Haftstrafen rechnen. Mit diesem Urteil wird ein deutliches Signal an die Instanzgerichte gesendet. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem verkündeten Urteil.



Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11).

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Damit hat der Bundesgerichtshof erstmals entschieden, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muss. Die Strafe muss jetzt vom Landgericht Augsburg neu verhängt werden. Das Landgericht habe sich offenbar von dem Ziel leiten lassen, eine Gesamtstrafe von zwei Jahren nicht zu überschreiten, um die Strafe zur Bewährung aussetzen zu können, rügten die Karlsruher Richter. So hätte das Landgericht nicht mildernd dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. Ob das ein Milderungsgrund ist, wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: „Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?“, fragte der Vorsitzender Richter Armin Nack mit leiser Ironie. Auch ein Geständnis könne nicht zwangsläufig zur Strafminderung führen, sagte Nach. „Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht.“ Denn dann bleibe ohnehin nicht mehr viel zu bestreiten.

Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 3,7 Millionen Euro erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Deshalb berechnete das Finanzamt um knapp 900.000 Euro zu wenig Steuern. Später wandelte er den Geschäftsführerlohn in eine „Schenkung“ an seine Ehefrau und seine Kinder um und verringerte so seine Steuern noch mal um 240.000 Euro. Erschwerend ist nach Ansicht der Richter in diesem Fall zu berücksichtigen, dass der Angeklagte falsche Unterlagen hergestellt hatte, um eine Schenkung vorzutäuschen. In einem solchen Fall handele es sich in der Regel um eine besondere schwere Tat.

Mit diesem neuen Urteil bekräftigt der BGH seine Entscheidung aus dem Dezember 2008. Der Strafsenat hatte Leitlinien für Steuerhinterziehung aufgestellt, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren. Bis 50.000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafen angezeigt, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen sei eine Freiheitsstrafe unerlässlich, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Schon damals stellte das Gericht klar: Bei Millionenbeträgen müssen die Steuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter.

Quelle: dpa

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