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Verwandtenbesuche für Häftlinge in der Autonomen Region Tibet nicht mehr erlaubt

25.05.201209:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verwandtenbesuche für Häftlinge in der Autonomen Region Tibet nicht mehr erlaubt
Eine Luftaufnahme der Haftzentren bei Lhasa
Eine Luftaufnahme der Haftzentren bei Lhasa

(openPR) Wie aus Tibet verlautet, erging im März 2012 an die Gefängnisse und Haftzentren in der Autonomen Region Tibet eine interne Anordnung, der zufolge für alle Gefangenen der bisher übliche Besuch durch ihre Freunde und Verwandten abgeschafft wird.

In der Anordnung wird auch betont, daß die Aufsicht in den Gefängnissen strenger gehandhabt werden müsse. Alle Gefängniswärter wurden angewiesen, die Bewegungen tibetischer Häftlinge genauestens zu verfolgen.

Anwälte und Rechtsberater der Häftlinge benötigen eine Sondergenehmigung vom Gefängnisdirektor, aber auch dann dürfen sie ihre Mandanten nur für eine begrenzte Zeitspanne und nur zur Besprechung ihres Falles treffen.

Die Gründe für diese verschärften Gefängnisbestimmungen seien die öffentliche Sicherheit und das Wohl der Bürger von Lhasa. Die meisten Haftzentren und Gefängnisse in der TAR liegen im Nordwesten von Lhasa. Sie wurden um 1983 in großer Eile gebaut und werden seitdem für die geheime Inhaftierung politischer Gefangener und Dissidenten genutzt.

Viele angesehene Mönche aus den drei großen Klöstern um Lhasa, die im Laufe der Zeit festgenommen wurden, befinden sich in diesen Haftanstalten und werden dort gefoltert.

Über Verwandtenbesuche, siehe auch:
"Drapchi Prison" - Das gefürchtetste Gefängnis Tibets, Tibetan Centre for Human Rights and Democracy”, Report, http://www.igfm-muenchen.de/tibet/Reports/Drapchi.html

Eine Übersicht über die Haftzentren, siehe:
Kuxing - Folter in Tibet, ausführlicher Bericht des TCHRD“: http://www.igfm-muenchen.de/tibet/Reports/Kuxing.html

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