(openPR) Trotz Wegfall der Eigenheimzulage verspricht die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie eine gute Wertentwicklung und hohe Gewinne. Doch wie wird eine Immobilie zur Denkmalschutzimmobilie?
Hat die Denkmalschutzbehörde eine Immobilie erst als erhaltenswertes Kulturgut definiert und somit öffentliches Interesse unterstellt, erhebt sie das Gebäude in den erlesenen Kreis der Denkmalschutzimmobilien.
Somit wird die Immobilie nicht nur zum Ziel für Nostalgiker und Fans aufwändiger Architektur, sondern vielmehr auch zum Objekt der Begierde für vermögende Kapitalanleger, die auf der Suche nach einem lukrativen Investment sind. Zu Recht, denn Eigentümer einer Denkmalimmobilie kommen in den Genuss eines der letzten legalen Steuerschlupflöcher, profitieren von Vorteilen und einer breiten Unterstützung bei der Sanierung ihres Objekts. So können die Sanierungskosten über 10 bzw. 12 Jahre abgesetzt werden, einem eventuellen Wiederverkauf steht keine finanzielle Hürde im Wege – der Verkauf ist abgabenfrei.
Da die Sanierung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht für den Investor kein Risiko eines Wertverlustes – im Gegenteil: Die begehrten Denkmalimmobilien verbleiben meist über Generationen im Familienbesitz, wodurch sich ihr Wert aufgrund der hohen Nachfrage quasi von selbst erhöht. Investitionsfreudige Kapitalanleger dürfen sich daher aufeinen starken Wertzuwachs freuen.
Dabei ist es gleich, ob Kapitalanleger die Immobilie selbst nutzen oder vermieten. Die eigentliche Nutzung unterliegt lediglich den Auflagen der Denkmalschutzbehörde – ein zu Wohnzwecken völlig unproblematisches Unterfangen.
Im Punkt Vermietung offenbart sich ein weiterer Vorteil der beliebten Immobilien: Potentielle Mieter sind nicht selten bereit, einen höheren Mietzins für die meist schmuckvoll verzierten und lichtdurchfluteten Wohnräume zu zahlen...
Weiterführende Informationen zum Thema Denkmalschutzimmobilien erhalten Sie unter www.denkmalimmobilie24.de.
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