(openPR) Wenn es bei der Befüllung von Heizöl-Batterietankanlagen mit mehreren Tanks zu Ölunfällen kommt, ist Ärger vorprogrammiert. Meist stehe der Tankwagenfahrer zu Unrecht am Pranger, meint Gutachter Alexander Schlatterer.
Man stelle sich vor: Beim Füllen kommt es zum Ölschaden. Was nun? Nach der Benachrichtigung von Feuerwehr bzw. Behörde ist eine umgehende Beseitigung unter Hinzuziehung eines Fachbetriebs noch einigermaßen problemlos. Wurde auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für „Heizölverbrauchertankanlagen“ hinzugezogen, ist die Schadensursache meist schnell gefunden und der Verursacher zweifelsfrei festgestellt. Geschah dies nicht, folgt der richtige Ärger bei der Bezahlung der auflaufenden Rechnungen für die Schadensanierung. Anlagenbetreiber und Tankwagenfahrer oder deren Versicherungen schieben sich gegenseitig die Schuld am Unfall zu. Absoluter Klassiker der Betreiberseite ist: „Der hat ja viel zu schnell gefüllt!“
Nun, die Ursache für den Befüllschaden kann alles Mögliche sein, aber dies ist definitiv nicht möglich! Als Nachweis sollen die technischen Hintergründe aufgezeigt werden.
Seit Heizölverbrauchertankanlagen reglementiert werden – also von Beginn an ist in den einschlägigen Vorschriften u. a. festgelegt, dass sichergestellt sein muss, dass der Prüfdruck bei der Befüllung von Tanks nicht überschritten wird. Außerdem müssen Rohrleitungen so beschaffen sein, dass sie bei den zu erwartenden Beanspruchungen dicht bleiben. Bei Tanks bis 100 m³, die mit maximal 1.200 Liter pro Minute (l/min) befüllt werden, kann kein gefährlicher Unter- oder Überdruck entstehen, wenn die lichte Weite der Be- und Entlüftungsleitungen den festgelegten Werten entspricht.
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