(openPR) Ab sofort steht der neue online Rechner bereit. nammert24.de/bootsversicherung.php
NEU:
Haftpflicht - Vermögensschäden jetzt Pauschal gleich zur Versicherungssumme 2.000.000 €, 3.000.000 €, 5.000.000 € oder 10.000.000 €.
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SCHADEN:
Jeder Versicherungsfall mit dem Boot ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer (Bootsversicherung) schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Bootsversicherer zu überlassen.
Tip: Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.
Eine Beschreibung der Bootsversicherung mit Aktuellen Leistungen zur Bootshaftpflicht sowie Bootskaskoversicherung finden Sie im Folgenden Link: http://www.bootsversicherung-vergleich.com










