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Die elektronische Abrechnung in der Praxis

26.04.201212:01 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Die elektronische Abrechnung in der Praxis
Dr. jur. Jens Patrick Hourle
Dr. jur. Jens Patrick Hourle

(openPR) Ab 2012 fordert der Gesetzgeber von den Zahnärzten die Abrechnungsdaten sämtlicher Leistungsbereiche elektronisch an die KZVen zu übermitteln. Ein wesentlicher Bestandteil der zahnärztlichen Abrechnungen sind dabei die Material- und Laborrechnungen. Bisher lieferten zahntechnische Labore dem Zahnarzt Einzelrechnungen in Papierform.


Damit der Datenfluss in Zukunft reibungslos läuft, müssen sich auch die Labore umstellen. Fragen zu diesem Thema beantwortet uns Dr. jur. Jens Patrick Hourle, Vorstand Recht und Finanzen der MDH AG, Mülheim/Ruhr.

Dental Barometer: Im nächsten Jahr müssen die Abrechnungsdaten sämtlicher Leistungsbereiche elektronisch an die KZVen übermittelt werden. Haben nach Ihrer Kenntnis schon viele Zahnärzte umgestellt?

Dr. Jens Hourle: Die Gespräche mit unseren Kunden zeigen, dass die Umstellung nunmehr nach und nach
erfolgt. Ob diese bis zum 01.01.2012 größtenteils abgeschlossen ist, können wir heute aber noch nicht beantworten. So hat die KZBV mitgeteilt, dass es Übergangsregelungen geben wird, die in Ausnahmefällen weiterhin eine Papierabrechnung
erlauben.

Dental Barometer: Was bedeutet die elektronische Abrechnung bzw. Umstellung für die Labore und ganz
konkret für Ihr Unternehmen?

Dr. Jens Hourle: Die papierlose Abrechnung hat für uns als Labor zur Folge, dass wir die Material- und Laborkostenrechnung den Zahnärzten elektronisch zur Verfügung stellen werden. Um ab dem 01.01.2012
eine reibungslose Abrechnung zugewährleisten, haben wir uns daher zunächst mit der KZBV ausgetauscht und die notwendigen Formate übersendet bekommen und dann das
geforderte XML-Format umgesetzt.
Ferner haben wir die EDV von der
Auftragseingabe bis hin zur Rechnungsstellung
auf die geforderten Parameter umgestellt und sind somit in der Lage die Abrechnungsdaten als Datensatz elektronisch zu übermitteln.

Dental Barometer: Hat die elektronische
Abrechnung auch Auswirkungen auf die Patienten?

Dr. Jens Hourle: Die gesetzliche Regelung bezieht sich nur auf die elektronische Abrechnung zwischen
den Zahnärzten und den jeweiligen KZVen sowie diesen und den Krankenkassen. Neben der damit einhergehenden Beachtung von neuen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, ergeben sich bezugnehmend auf uns als Labor keine Veränderungen für die Patienten.

Dental Barometer: Wie sieht die Zusammenarbeit bei der Umstellung mit den Zahnärzten aus?

Dr. Jens Hourle: Wir befinden uns in einem sehr guten aktiven Austausch mit unseren Kunden, um diesen die gewünschte und einfachste Übertragungsform anbieten zu können. So haben wir in einem Schreiben die mit uns zusammenarbeitenden
Zahnärzte gebeten, uns ihre Email-Adresse für die Zusendung der elektronischen Abrechnung mitzuteilen. Der positive Rücklauf hierauf ist gewaltig und zeigt, dass technische Neuerungen in Zusammenarbeit zwischen dem Zahnarzt und unserem Labor unbürokratisch umgesetzt werden. Da aber nicht jeder Zahnarzt für sich die Übermittlung
per Email favorisiert, ermitteln wir auch durch einen telefonischen Austausch die vom Zahnarzt gewünschten Alternativen und werden jede
mögliche Art der Übermittlung ebenfalls anbieten können. Daneben werden wir im Dezember dieses Jahres als Sponsor an einer Vortragsveranstaltung
teilnehmen, welche sich u. a. mit dem Thema elektronische Abrechnung und Neuerungen der GOZ beschäftigt. Auch hier wird ein intensiver Austausch mit den Zahnärzten stattfinden.

Dental Barometer: Welche Übermittlungswege
der Daten bevorzugen die Zahnärzte bei der elektronischen Abrechnung?

Dr. Jens Hourle: Derzeit kristallisiert sich heraus, dass viele der mit uns zusammenarbeitenden Zahnärzte
die Übersendung der Rechnung per Email sowie parallel in Papierform bevorzugen.

Dental Barometer: Ein wichtiges Thema dabei ist der Datenschutz. Ist die Übermittelung der sensiblen
Daten sicher?

Dr. Jens Hourle: Bei der elektronischen Verarbeitung und Sicherung von personenbezogenen Daten
legen wir ständig sehr großen Wert die Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten und das eigene Handeln auf Änderungen in diesem Bereich
anzupassen. Wir haben daher einen Datenschutzexperten welcher eng mit unserer IT zusammenarbeitet. Ferner arbeiten wir auch extern mit einen auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt zusammen, welcher die für uns relevanten Änderungen im Bedarfsfall analysiert. Wir können
daher für uns in Anspruch nehmen, dass die Übermittlung sicher ist.

Dental Barometer: Wird es künftig neben der elektronischen Abrechnung auch noch eine Originalrechnung auf Papier geben?

Dr. Jens Hourle: Ja, wir werden die Originalrechnung auch weiterhin in Papierform den Zahnarztpraxen zur
Verfügung stellen.

Dental Barometer: Teilweise gab es Kontroversen um die elektronische Abrechnung. Wie ist Ihre ganz persönliche Meinung dazu?

Dr. Jens Hourle: Die Neuerung der papierlosen Abrechnung führt durch die notwendigen Umstellungen für einen reibungslosen Ablauf, sicherlich zunächst zu einem höheren Verwaltungsaufwand bei den Zahnärzten und Laboratorien. Nach dieser Umstellungsphase bin ich
aber der Überzeugung, dass sich die Abläufe automatisieren und damit vereinfachen werden.

Dental Barometer: Falls Zahnärzte zum 1.1.2012 nicht fristgerecht umgestellt haben – welche Konsequenzen hätte dies für die Zahnärzte bzw. auch für die Labore bei der Abrechnung?

Dr. Jens Hourle: Zunächst wird interessant sein, ob und in welcher Häufigkeit es Übergangsregelungen
geben wird, die in Ausnahmefällen weiterhin eine Papierabrechnung erlauben. Insgesamt ist aber zu
befürchten, dass aufgrund eines erhöhten Bearbeitungsaufwands Gebühren für die nicht elektronisch übermittelten Abrechnungen erhoben werden. Wir werden unsere Kunden daher in jeder Art und Weise bei der Umsetzung der elektronischen
Abrechnung unterstützen und selbst ab 01.01.2012 gerüstet sein.

Herr Dr. Hourle, vielen Dank für das Gespräch.

www.mdh-ag.de

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