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netlop kooperiert mit Anwaltskanzlei RRT

25.04.201217:38 UhrIT, New Media & Software
Bild: netlop kooperiert mit Anwaltskanzlei RRT

(openPR) Die Kölner Marketingagentur netlop und die ebenfalls in Köln ansässige Anwaltskanzlei RRT kooperieren in den Bereichen Onlinemarketing und Onlinerecht. Die seit Anfang April vereinbarte strategische Partnerschaft bedeutet eine professionelle Fortsetzung der bisher unverbindlichen gegenseitigen Beratungsleistungen.

Aus erfolgreicher Vergangenheit in die Zukunft

Neben erfolgreichen gemeinsamen Projekten stimmt auch die Chemie zwischen Jens Reininghaus, dem Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Peter Kalawinski, dem netlop Geschäftsführer. So haben sich beide für eine zukünftige Kooperation entschieden.

Umfassende Beratung für die Kunden

Eine Kooperation ermöglicht Rechtssicherheit und kurze Wege bei der Klärung rechtsrelevanter Fragestellungen. „Die Zusammenarbeit mit RRT erweitert unser Beratungsspektrum und ermöglicht uns damit einen besseren Service,“ sagt Geschäftsführer Peter Kalawinski. netlop Kunden haben mit der Kanzlei RRT einen direkten Ansprechpartner im Hinblick auf die Informations- und Kennzeichnungspflichten bei der Gestaltung von Onlineshops. Mit dieser Kooperation wird netlop in den Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberechts gut aufgestellt sein.

Richtig handeln heißt Schaden abwenden

Nicht selten werden gerade Existenzgründer mit Abmahnungen konfrontiert und überrascht. Mit der richtigen Reaktion auf eine Abmahnung kann Zeit und vor allem Geld gespart werden. Nicht zu reagieren oder einfach zu unterschreiben können im wörtlichen Sinnes die ungünstigsten Alternativen sein.

Abmahnung als legitimes Mittel, seine Rechte zu schützen

Eine Abmahnung ist juristisch betrachtet eine Aufforderung, eine vermeintliche Rechtsverletzung zu unterlassen. Gleichzeitig stellt sie ein Angebot dar, sich außergerichtlich zu einigen. Ob es sich dabei um eine berechtigte Abmahnung, eine überzogene oder gar unredliche Forderung handelt, muss natürlich genau geprüft werden.

Web-Prophylaxe verhindert keine Abmahnungen – gibt aber Sicherheit

Da es jedem frei steht, abzumahnen, kann eine Abmahnung natürlich nicht verhindern werden. Gelassen und entspannt kann man als Inhaber einer gewerblichen Website oder eines Internetshops allerdings sein, wenn das eigene Webprojekt schon vorab rechtssicher gestaltet wurde.

Marcus Lorenz

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