(openPR) Früher hat man seine Kinder einfach in den eigenen Reisepass eingetragen und los ging´s in den Urlaub. Das ist bereits seit 2007 nicht mehr möglich. Nun gibt es demnächst aber eine neue Regelung: Ab Juni werden die -alten- Eintragungen auch nicht mehr anerkannt. Das heißt: Bei Auslandsreisen, auch innerhalb der EU, benötigt jedes Baby, Kleinkind oder Kind dann definitiv seinen eigenen Pass. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, berichtet die Online-Plattform www.fachanwaltsuche.de, das Exklusiv-Portal nur für Fachanwälte.
Wie der ADAC meldet, benötigt ab 26. Juni 2012 jedes Kind, das ins Ausland reist, unabhängig vom Alter, ein eigenes Reisedokument. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden ab dann nicht mehr anerkannt. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Eltern können zwischen folgenden Passmöglichkeiten wählen:
Der Kinderreisepass:
Den Kinderreisepass bevorzugen die meisten Eltern. Er ist mit 13 Euro vergleichsweise günstig und es lässt sich damit fast die ganze Welt bereisen. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Den Pass kann gegen sechs Euro Bearbeitungsgebühr verlängert bzw. aktualisiert werden (z.B. aktuelle Größe eintragen, neues Foto einfügen). Es ist also nicht gleich die Ausstellung eines neuen Passes notwendig. Haken: Für die Verlängerung, Aktualisierung muss der Pass noch gültig sein, sonst muss doch ein neuer beantragt werden. Und auch Säuglinge benötigen laut Gesetz ein biometrisches Foto. Das heißt: Je nach Höhe der Fotokosten fallen statt den sechs Euro Bearbeitungsgebühr eher um die 16 Euro pro Aktualisierung / Verlängerung an.
Der elektronische Reisepass (ePass):
Für manche Länder benötigen selbst Babys, Kleinkinder und Kinder einen elektronischen Reisepass. Dies gilt beispielsweise für die USA. Normalerweise wird dieser erst ab zwölf Jahren ausgestellt. Aber auf Wunsch der Eltern kann auch für Babys, Kleinkinder und Kinder ein ePass beantragt werden. Von Babys und Kleinkindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Mit 37,50 Euro Gebühr ist der elektronische Reisepass bei der Ausstellung die teuerste Variante. Dafür ist er weltweit gültig. Achtung: Der ePass für Babys, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche ist nur sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Der Personalausweis:
Normalerweise wird der Personalausweis nur für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Wünschen es die Eltern, können auch Babys, Kleinkinder und Kinder einen Personalausweis erhalten. Mit einem gültigen Personalausweis können die Kleinen die gleichen Länder wie Erwachsene mit Personalausweis bereisen (also hauptsächlich alle Länder der EU bzw. Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen). Der Personalausweis kostet für Babys, Kleinkinder und Kinder 22,80 Euro. Er ist sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Tipp:
Der Kinderreisepass ist bei den meisten Eltern die beliebteste Alternative. Allerdings hängt die Wahl des Passes vom gewählten Urlaubsland ab. Welchen Pass Sie und Ihre Kinder letztlich benötigen, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/ oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
Quelle: Redaktion www.fachanwaltsuche.de