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Einsparung von Abwassergebühren

24.04.201214:29 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Die Gebühren für die Ableitung bzw. Entsorgung von Abwasser bzw. Schmutzwasser werden nach dem so genannten Frischwassermaßstab erhoben. Man geht dabei davon aus, dass dieselbe Menge an Abwasser anfällt wie man an Frischwasser verbraucht. Der eigentliche Hintergrund hierfür ist, dass es sehr schwierig und teuer ist, Abwassermengen zu messen. Abwasser wird nämlich in Rohrleitungen abgeleitet, die im Freispiegelgefälle betrieben werden. Hier eine Mengenmessung durchzuführen, ist relativ aufwändig. Frischwasser wird dagegen in Druckleitungen transportiert, weshalb die Messung hier sehr einfach ist. Jeder kennt die hierfür gebräuchlichen Wasseruhren. Auf dem Weg des Wassers vom Leitungsnetz zur Kanalisation entstehen jedoch Wasser­verluste zum Beispiel durch Verdampfung, Verdunstung oder durch die Luftbefeuchtung beim Einsatz von Klimaanlagen. Das heißt, dass vielfach nicht dieselbe Wassermenge in der Abwasserleitung ankommt, wie an der Wasseruhr gemessen worden ist. Werden diese Verluste bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt, sind zum Teil deutliche Kosteneinsparungen möglich. Die Städte und Gemeinden bzw. deren Kommunalbetriebe akzeptieren in der Regel solche Verluste, wenn sie denn oberhalb einer bestimmten Bagatellgrenze nachgewiesen werden können. Wenn eine Messung nicht möglich ist, können gutachterliche Berechnungen als Ersatz für eine Messung vorgelegt werden. Die Berechnungen sind meistens thermodynamischer Art. Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann hat solche Gutachten bereits in vielen Fällen angefertigt und zwar für Krankenhäuser und Industriebetriebe aller Art. Für Privatwohnungen lohnt es sich im Übrigen nicht, in dieser Richtung tätig zu werden, da die Verluste meistens unterhalb der in den Satzungen festgelegten Bagatellgrenzen liegen.

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