(openPR) Die Gebühren für die Ableitung bzw. Entsorgung von Abwasser bzw. Schmutzwasser werden nach dem so genannten Frischwassermaßstab erhoben. Man geht dabei davon aus, dass dieselbe Menge an Abwasser anfällt wie man an Frischwasser verbraucht. Der eigentliche Hintergrund hierfür ist, dass es sehr schwierig und teuer ist, Abwassermengen zu messen. Abwasser wird nämlich in Rohrleitungen abgeleitet, die im Freispiegelgefälle betrieben werden. Hier eine Mengenmessung durchzuführen, ist relativ aufwändig. Frischwasser wird dagegen in Druckleitungen transportiert, weshalb die Messung hier sehr einfach ist. Jeder kennt die hierfür gebräuchlichen Wasseruhren. Auf dem Weg des Wassers vom Leitungsnetz zur Kanalisation entstehen jedoch Wasserverluste zum Beispiel durch Verdampfung, Verdunstung oder durch die Luftbefeuchtung beim Einsatz von Klimaanlagen. Das heißt, dass vielfach nicht dieselbe Wassermenge in der Abwasserleitung ankommt, wie an der Wasseruhr gemessen worden ist. Werden diese Verluste bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt, sind zum Teil deutliche Kosteneinsparungen möglich. Die Städte und Gemeinden bzw. deren Kommunalbetriebe akzeptieren in der Regel solche Verluste, wenn sie denn oberhalb einer bestimmten Bagatellgrenze nachgewiesen werden können. Wenn eine Messung nicht möglich ist, können gutachterliche Berechnungen als Ersatz für eine Messung vorgelegt werden. Die Berechnungen sind meistens thermodynamischer Art. Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann hat solche Gutachten bereits in vielen Fällen angefertigt und zwar für Krankenhäuser und Industriebetriebe aller Art. Für Privatwohnungen lohnt es sich im Übrigen nicht, in dieser Richtung tätig zu werden, da die Verluste meistens unterhalb der in den Satzungen festgelegten Bagatellgrenzen liegen.
Werner

Über das Unternehmen
Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann fertigt Gutachten an für Schäden und Mängel an Bauten bzw. Bauwerken (Bauschäden) und technischen Anlagen. Die gutachterliche Sachkunde bei der Ausübung als Sachverstaendiger erstreckt sich dabei auf Wassertechnik und Abwassertechnik, Anlagen / Anlagentechnik bzw. Anlagenbau und Verfahrenstechnik sowie auf Wasserschäden. In der Regel werden Schadensursachen ermittelt und Mängel aufgedeckt. Weiterhin werden Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Mängelbeseitigung vorgeschlagen und jeweils die entsprechende Kostenermittlung durchgeführt. Weiterhin werden Betriebsprobleme an technischen Anlagen behoben und Wertermittlungen durchgeführt. Im Fachgebiet Wassertechnik / Abwassertechnik begutachten der Gutachter Dr. Hövelmann und seine Mitarbeiter, wobei ein jeder auch Sachverstaendiger ist, Bauwerke bzw. Bauten und Anlagen folgender Systeme: Wasserversorgung von der Wassergewinnung über die Aufbereitung und Verteilung bis zum häuslichen Gebrauch, die dezentrale Wasserversorgung (zum Beispiel Regenwassernutzung, Brunnenwasser), die häusliche Entwässerung inkl. Schmutz- und Regenwasser und inkl. aller Elemente wie Hebeanlagen, Kleinkläranlagen, Rohrleitungen usw. sowie die gemeindliche Ortsentwässerung, worunter die Abwasserbeseitigung im Allgemeinen und die Kanalisation inkl. aller Bauwerke und Kläranlagen im speziellen zu zählen sind. Weiterhin steht die industrielle Abwassertechnik im Fokus der Bemühungen. Im Fachgebiet Anlagenbau und Verfahrenstechnik geht es um Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und der Wasseraufbereitung, darüber hinaus um Anlagen zur Herstellung von Kesselspeisewasser (Entsalzung, Demin-Wasser) und um die Meerwasserentsalzung. Ein großes Thema ist zudem Kühlwasser sowie Anlagen zur Abwasserbehandlung (Kläranlagen). Als Verfahrenstechniker begutachtet der Gutachter Dr. Hövelmann, der im Übrigen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, zudem Chemieanlagen und Industrieanlagen im Allgemeinen einschließlich Rohrleitungen bzw. Rohrleitungsbau sowie das gesamte Spektrum der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) bzw. der Haustechnik / Gebäudetechnik inkl. Brandschutzanlagen bzw. Brandlöschanlagen oder Sprinkleranlagen. Ein Spezialgebiet des Gutachters sind Schäden, die durch Korrosion entstehen. Eingeschlossen in den Bereich Anlagentechnik sind auch Schäden an Maschinen und im Bereich des Apparatebaus. Im Fachgebiet Wasserschäden werden Schäden begutachtet, die durch die Einwirkung von Wasser entstehen können. Von Wasserschäden betroffene Objekte können sein: Gebäude aller Art, Freianlagen, Straßen und Plätze, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Anlagen und Maschinen und Apparate. Die Themen sind auch hier Schäden und Mängel und deren Beseitigung. Bei Wasserschäden sind die am häufigsten bearbeiteten Schadensarten Schäden durch Korrosion, Leitungswasserschäden, Frostschäden, Überschwemmungen und Hochwasser sowie Rückstau. Das Sachverständigenbüro von Dr. Hövelmann unterhält Büros in Aachen, Gelsenkirchen und Frankfurt und ist im gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Kunden sind Gerichte, Versicherungen, die Immobillien-Wirtschaft / Real Estate sowie Industrie und Gewerbe, insbesondere Betreiber von Anlagen und Anlagenbauer. Für Letztere ist der Gutachter Dr. Hövelmann als Sachverständiger auch international im Einsatz.