(openPR) 19.04.2012. Für viele junge Menschen hat erstmals mit dem Semesterbeginn im April bei den Universitäten bzw. im März bei Fachhochschulen die akademische Zukunft begonnen. Die Studenten stehen nun vor der Aufgabe ihren Tagesablauf an der Hochschule zu organisieren.
„Die Erstsemester sollten sich aber nicht nur Gedanken über die Organisation der Vorlesungen oder der Beantragung eines benötigten BAföGs oder Stipendiums machen, sondern sie müssen sich – meist erstmals – selbst um den nötigen Versicherungsschutz kümmern, da sie grundsätzlich nicht mehr über ihre Eltern versichert sind“, empfiehlt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V.
„Kostensenkungen für geplagte Studentengeldbeutel sind durch Änderung von bestehenden Verträgen, wie z. B. das Girokonto, Anpassung von Versicherungsverträgen möglich“, so Siegfried Karle weiter.
Was es dabei alles zu beachten gilt, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) in einem Infoblatt „Wichtige und unwichtige Verträge für Studenten" zusammengestellt. Die GVI stellt interessierten Verbrauchern das Infoblatt im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik Gratis zur Verfügung.






