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Gelangensbestätigung – Rhenania Computer entwickelt Softwarelösung

19.04.201211:38 UhrLogistik & Transport
Bild: Gelangensbestätigung – Rhenania Computer entwickelt Softwarelösung
RC Rhenania Computer GmbH
RC Rhenania Computer GmbH

(openPR) Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Alle bislang gültigen Nachweismöglichkeiten wurden abgeschafft und durch die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt. Die Übergangsfrist, die das BMF eingeräumt hat, endet am 30.06.12.

Ein überarbeiteter Entwurf des BMF vom 27. März zur Gelangensbestätigung geht zunächst erneut in die Anhörung der Wirtschaftsverbände und soll bis Ende April 2012 abgeschlossen werden.

Das BMF geht in seinem neuen Entwurf auf die Anregungen und Vorschläge der verschiedenen Wirtschaftsverbände ein. Die eigentliche Forderung des BMF, die eine Bestätigung des Wareneingangs durch den Sendungsempfänger vorsieht, bleibt jedoch bestehen. Anders als bislang gefordert, bietet die neue Gelangensbestätigung auch eine elektronische Form der Übermittlung an. Der neue Entwurf sieht u. a. auch eine Bestätigung durch die Mitarbeiter des Sendungsempfängers vor, zudem darf der Nachweis aus mehreren Dokumenten bestehen.

Aufgrund der großen und positiven Resonanz, die wir auf unser Softwarekonzept zur Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung erhalten haben, wird Rhenania Computer das vorgestellte Konzept umzusetzen. Zunächst werden wir jedoch das Endergebnis der Verhandlungen Ende April zwischen dem BMF und den Wirtschaftsverbänden abwarten.

Das neue Produkt "U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern" wird über die folgenden Funktionen verfügen:

• Qualifizierte Prüfung der USt-IdNr.
• Gelangensbestätigung

Eine ausführliche Beschreibung unseres Softwarekonzepts "U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern" finden Sie hier: www.rhenania.biz/produkte/1/113-konzept-u12-umsatzsteuer-befreiung-sichern

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Das Team der Rhenania Computer steht Ihnen jederzeit unter der Tel.-Nr.: 02224/96000-0 zur Verfügung.

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