(openPR) München, 13. April 2012 GSK Stockmann + Kollegen hat im Rechtsstreit um das Vergabeverfahren für die „Neue Mitte Garching“ erfolgreich die beklagten Investoren vertreten und damit die rechtmäßige Durchführung des Verfahrens betreffend die Vergabe des Auftrags zur Planung der „Neuen Mitte Garching“ erfolgreich verteidigt.
Das Oberlandesgericht München (Az.: Verg 3/12) entschied am 05.04.2012 im Beschwerdeverfahren, dass die Investoren der „Neuen Mitte Garching“ - ein Konsortium aus den Bauunternehmen Pöttinger, Lindner und dem Projektentwickler Moto - das Münchner Architekturbüro Nickl & Partner mit der Umsetzung des 100-Millionen-Euro-Projekts auf dem Forschungscampus der Technischen Universität München beauftragen dürfen. Zuvor hatte bereits die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern die Durchführung des Verfahrens, das zu der Zuschlagsentscheidung geführt hatte, für rechtens erklärt.
Das Münchner Büro Auer + Weber, das im August 2011 den Architektenwettbewerb gewonnen hatte, hatte ein Verfahren zur Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Grund hierfür war, dass nach Auftragsgesprächen und der Überarbeitung der Planentwürfe die Investoren statt dem ersten Preisträger des Wettbewerbs, Auer + Weber, den Auftrag an das zweitplatzierte Architekturbüro Nickl & Partner vergeben wollten.
Mit der Entscheidung des OLG München steht nunmehr einer Beauftragung des ausgewählten Architekturbüros Nickl & Partner mit der Objektplanung nichts mehr im Wege.
Mit der „Neuen Mitte Garching“ sollen Einzelhandelsgeschäfte, Lokale, Büros, ein Hotel und ein Veranstaltungssaal für 1750 Personen, der der TU München auch als Audimax dienen soll, auf dem Campus entstehen. Als Fertigstellungstermin wird das Wintersemester 2014/2015 anvisiert.
Vertreter Investoren:
GSK Stockmann + Kollegen: Fardad Shirvani (Vergaberecht, München).






