(openPR) Bei einem Gütetermin am 27.03.2012 vor dem Arbeitsgericht Neumünster (Aktenzeichen: 2 Ca 272 d/12) konnte sich ein Zeitarbeiter, der von der Gewerkschaft FAU Kiel unterstützt wurde, mit seiner Auffassung durchsetzen, dass ihm der volle Lohn noch zusteht. Die Firma S.H.R. Personalmanagement GmbH hatte lediglich einen Teil des Lohnes per Verrechnungsscheck und nach mehrmaliger Aufforderung ausgezahlt und war daraufhin der Meinung, es gebe keine weiteren Ansprüche mehr. Der Beklagte sagte nun doch zu, dass er dem Kläger die ausstehende Summe überweist.













