(openPR) 27.03.2012. Während die Studienanfänger der Hochschulen bereits seit dem 1. März den Ernst des Studentenlebens kennengelernt haben, müssen die angehenden Studenten der Universitäten ihre Immatrikulationsanträge vom 26. bis 30. März abgeben, um ihre akademische Zukunft am 1. April beginnen zu können. Die jungen Leute stehen nun vor der Aufgabe ihren Tagesablauf an den Hochschulen und Universitäten zu organisieren.
Die Erstsemester sollten sich aber nicht nur Gedanken über die Organisation der Vorlesungen oder der Beantragung eines benötigten BAföGs oder Stipendiums machen. Sie müssen sich – meist erstmals – selbst um den nötigen Versicherungsschutz kümmern, da sie möglicherweise nicht mehr über ihre Eltern versichert sind, weist Siegried Karle, Präsident der Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Ver-braucher e.V., hin.
Kostensenkungen für geplagte Studentengeldbeutel sind durch Änderung von bestehenden Verträgen, wie z. B. das Girokonto, Anpassung von Versicherungsverträgen möglich, so Siegfried Karle weiter.
Was es dabei alles zu beachten gilt, hat die Geld und Verbraucher e.V. in einem Infoblatt „Wichtige und unwichtige Verträge für Studenten“ zusammengestellt. Die Heilbronner Verbraucherorganisation stellt interessierten Studienanfängern das Infoblatt im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.

















