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Abpumpen von Wasser aus Flüssen und Bächen ist verboten

28.04.200423:46 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) 18.08.2003

Seit Wochen regnet es so gut wie nicht. Die Bäche und Flüsse haben die reichlichen Grundwasserstände des Frühjahres aufgezehrt. Quellen und Bäche in den Kammlagen des Thüringer Waldes, des Thüringer Schiefergebirges, des Südharzes, im Eichsfeld und im Hainich drohen zu versiegen.

Die bekannten geologisch bedingten Versinkungsstellen in der Apfelstädt, Ilm und Hörsel werden für den aufmerksamen Beobachter sichtbar. Einige Abflüsse in Bächen und Flüssen kommen den Tiefstwasserständen von 1954 und 1959 sehr nahe.

Aus den Talsperren und den im Sommerhalbjahr eingestauten Hochwasserrückhaltebecken werden kontinuierlich die Mindestwasserabgaben eingehalten. Diese Abgabe ist höher als der Zufluss und führt zur Absenkung des Wasserspiegels in den Stauanlagen. Damit werden die Stauanlagen wie beim Hochwasser auch in Niedrigwasserzeiten ihrer Aufgabenstellung gerecht und füllen zumindest teilweise die Bäche und Flüsse mit dem ganz besonders in dieser Trockenzeit so kostbaren Nass auf.

Dieser scheinbare Wasserüberfluss wird aber vielfach durch ungenehmigtes Abpumpen von Wasser zunichte gemacht.

Der Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, appelliert an alle Gewässeranrainer, diese ungenehmigten Wasserentnahmen sofort einzustellen. Davon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Staatlichen Umweltämter und die unteren Wasserbehörden sind angehalten, solche ungenehmigten Entnahmen zu unterbinden.

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