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Die Bundesrepublik und der EU Führerschein, eine endlose Geschichte

14.03.201214:55 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Zum 1.März 2012 bestätigte der EU-Gerichtshof zum mittlerweile 6. Mal unter dem AZ: C - 467/10 zum wiederholten Male die Gültigkeit des EU-Führerscheines. Auch wurden in diesem, wie in den vorausgegangenen Urteilen immer wieder die Regeln festgegossen. Und auch der Bundesgerichtshof bestätigte die Gültigkeit des Papiers bereits unter dem AZ: 2 BvR 947/11.


Der Tenor aller Urteile ist immer wieder, dass der EU-Führerschein gültig ist. Natürlich trifft das nur dann zu, wenn alle Regeln eingehalten wurden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, das Papier im EINZELFALL beim Vorliegen schwerwiegender Gründe oder eines Verstoßes gegen die EU-Führerscheinrichtlinie abzuerkennen.
Im Forum http://www.mpuboard.com/eu-fuehrerschein-tarabas68-media-stellt-abmahnung-gegen-deutschland-klage-eugh/3048-tarabas68-media-verklagt-deutschland.html ist nun nachzulesen, dass es unsere Gralshüter des Verkehrs auf einen anderen Weg versuchen und dass die Agentur Tarabas 68 eine Abmahnung gegen das Ministerium anstrengt.


Weiter wird berichtet, dass auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums zu lesen ist:

„Die notwendige Umsetzung im nationalen Recht ist zum 19. Januar 2009 in Kraft getreten. Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die von diesem Datum an ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist.“

Mit dieser Aussage setzt sich das Verkehrsministerium über die gültige Rechtsprechnung hinweg und verunsichert die Führerscheininhaber. Im Prinzip werden so gar die EU Verträge, welche ja die gegenseitige Anerkennung und die fortschreitende Harmonisierung vorschreiben in Frage gestellt. Und das in einer Zeit, in der unsere Staatsführung die Einigkeit Europas immer wieder beschwört.

Dieses Verhalten ruft natürlich die Führerscheinvermittler wie zum Beispiel Rolf Herbrechtsmeier ( http://www.tarabas68.com) auf den Plan bzw. auf die Barrikaden. Diese (seriösen) Agenturen achten darauf, dass die Buchstaben des Gesetzes peinlich genau eingehalten werden. Ihre Partner in Tschechien fühlen sich zu dem der Sicherheit verantwortet und prüfen ganz genau, wer den Führerschein erhält. Diese Agenturen fühlen sich durch die Publikation des Verkehrsministeriums in ihrer Existenz bedroht und sind auf dem Weg entsprechende Schritte einzuleiten.

So stellt Rolf Herbrechtsmeier / Tarabas68 eine strafbewährte Abmahnung mit Fristsetzung zum 20.3. mit dem Ziel, zum einen die Webseite zu korrigieren und zum anderen vor dem EuGh eine endgültige Entscheidung herbei zu führen.


Selbstverständlich stehen hinter dem Verhalten beider Seiten wirtschaftliche Interessen. Die Agenturen sind Wirtschaftsunternehmen und ausbleibende Kunden sind natürlich ein Problem. Aber auch für die Bundesrepublik geht es ums Geld. Der Weg nach einem Führerscheinverlust in Deutschland sein Papier wieder zu bekommen ist steinig und schwer und zu dem teuer. Ein Schelm wer dabei Böses denkt.

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