(openPR) Sehr geehrter Herr Westerwelle,
mit großem Befremden und nicht minder großer Enttäuschung mussten wir international Ihre Aussage zur Kenntnis nehmen, die Sie am Montag nach der Bundestagswahl gemacht haben. Im Zusammenhang mit der SPD-Aufforderung, Koalitionsgespräche zu führen, haben Sie gesagt:
„Diese Annäherungsversuche der SPD erinnern allmählich an Stalking und das ist verboten in Deutschland.“
Herr Westerwelle, auch wenn wir da und dort das Gegenteil gelesen haben, können wir nicht glauben, dass Sie selbst Stalkingopfer waren. Denn als Stalkingopfer hätten Sie einen solchen Vergleich nie gezogen. Das Streben um politische Macht mit den teils jahrelangen Qualen von Stalkingopfern zu vergleichen, ist blanker Hohn und zeugt von Arroganz und Empathielosigkeit. Ihre unbedacht wirkende Aussage hat die Gefühle vieler echter Stalkingopfer zutiefst verletzt, die von den Tätern belästigt, bedroht, verfolgt und in ihrer persönlichen Freiheit dermaßen eingeschränkt werden, dass von Lebens-„Qualität“ nicht mehr die Rede sein kann. Viele Betroffene werden letztendlich von ihren Verfolgern umgebracht, ohne dass der Staat bei sich entsprechend abzeichnenden konkreten Anhaltspunkten eingreift. Sie können sich auf der Internetplattform Stalkingforum.de (www.stalkingforum.de) gerne davon überzeugen, wie viele Menschen allein im deutschsprachigen Raum jeden Tag Angst haben, ihr Haus zu verlassen.
Als sicherlich erfahrener aber offensichtlich nicht richtig informierter Politiker haben Sie sich mit Ihrer Aussage zudem einen monumentalen Fauxpas erlaubt. Stalking ist in Deutschland nämlich immer noch nicht verboten. Es gibt (noch) keinen Straftatbestand „Stalking“, es gibt noch kein Gesetz gegen Stalking.
Laut einer Pressemitteilung des Justizministeriums vom 10. August diesen Jahres wurden in einem sogenannten Eckpunktepapier zwar Maßnahmen zum Schutz von Stalking-Opfern als Gesetzentwurf § 241b Strafgesetzbuch dem Kabinett vorgelegt, aber laut weiterer Pressemitteilungen soll das Gesetz erst nach den Neuwahlen vom Bundestag behandelt werden.
Im Hinblick auf den von Ihnen am Montag erteilten Schlag ins Gesicht der Betroffenen fragen wir Sie: Welche tatsächlich wirkungsvolle legislative Hilfe haben Stalkingopfer in Deutschland bei einer möglichen Regierungsbeteiligung Ihrer Partei konkret zu erwarten?
Selbst der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, gibt zu, dass dieser am 10. August 2005 vorgelegte Gesetzentwurf mehr als verspätet ist. Zudem wurde das bekannte Problem erst nach jahrelanger Verzögerung angegangen, und das zu einem Zeitpunkt, an dem der Bundestag gar keinen Beschluss mehr darüber fassen konnte. Weiter sagt er, dass die Union nach der Neuwahl die Verbrechensbekämpfung "vordringlich in die Hand nehmen" werde und Stalking-Opfer sich bis dahin gedulden müssten.
Herr Westerwelle, Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass wir auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage in Verbindung mit der momentan herrschenden Ungewissheit, was die Regierungsbildung anbelangt, Ihre eingangs zitierte Aussage zum Anlass nehmen, Ihnen den dringenden Handlungsbedarf in dieser Sache ausdrücklich zur Kenntnis zu bringen.
Für eine zeitnahe, konstruktive Lösungsvorschläge aufzeigende Antwort sind wir Ihnen sehr verbunden.
Die Betroffenen und Verantwortlichen des Stalkingforums
Dieser Brief wird im Stalkingforum mit virtuellen Unterschriften unter www.stalkingforum.de/vbforum/showthread.php?t=2299 veröffentlicht
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