(openPR) Wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug durchsuchten am 14.09.2005 Ermittler des baden-württembergischen Landeskriminalamts die Wohnungen mehrerer Verdächtiger und nahmen die beiden Hauptakteure, einen 32-jährigen und einen 53-jährigen Deutschen, fest. Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an.
Die mutmaßlichen Anlagebetrüger sollen für die Briefkastenfirma APM Investment Ltd. mit Sitz in Belize Kapitalanlagen angeboten und vermittelt haben und auf diese Weise fast 1.300 Anleger um insgesamt EUR 16 Mio. geschädigt haben.
Die APM Investment Ltd. bot den Anlegern die Beteiligung an dem von ihr betriebenen „Professional Portfolio Management“ an. Zur Teilnahme beauftragte und bevollmächtigte der Kunde das Unternehmen, im Namen der APM Investment Ltd., aber für seine Rechnung Aufträge auf "Wertpapiermärkten" durchzuführen. Hierfür wurde dem Kunden eine durchschnittliche Rendite von über 7 % im Monat versprochen.
Die Tätigkeit der APM Investment Ltd. stellt ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft dar. Da der APM Investment Ltd. nicht die notwendige Erlaubnis erteilt worden war, untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits am 10.11.2003 das Finanzkommissionsgeschäft und ordnete für deutsche Kunden die Abwicklung dieser Geschäfte an. Die Anleger bekamen ihr Geld indes bis dato nicht ausbezahlt. Deshalb besteht der Verdacht, dass die Initiatoren ein „Schneeballsystem“ installiert haben.
Die Anlegergelder wurden abweichend von den Versprechungen der Vermittler nicht an den Märkten investiert, sondern flossen vor allem in die privaten Taschen der Initiatoren und dienten - teilweise - der Auszahlung gekündigter „Beteiligungen“.
Geschädigte Anleger sollten sich umgehend von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ermittlungsbehörden das Vermögen der Firma und der Verantwortlichen beschlagnahmen. In diesem Fall könnten die Geschädigten nach §§ 111 g f. StPO ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Staatsanwaltschaft geltend machen. Dabei sind indes zwei Dinge zu berücksichtigen. Erstens benötigt der Geschädigte hierfür einen gerichtlichen Titel und zweitens werden die Schadensersatzansprüche der Anleger der Reihe nach bedient. D.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „APM“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.
Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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