(openPR) In einer seelischen Belastungs- oder Krisensituation ist es schwierig, einen klaren Kopf zu behalten. Genau das aber ist nötig, um eine gute Entscheidung bei der Wahl einer Therapeut/-in treffen zu können.
Eines vorweg: Es gibt nicht DIE richtige Therapeut/-in bzw. Therapieverfahren/-form.
Um die Therapie-Wahl zu erleichtern, kann die Beantwortung einiger Fragen hilfreich sein.
Therapie-Verfahren:
Welches Therapieverfahren passt?
Zu den von Krankenkassen bezahlten Psychotherapie-Verfahren, den sogenannten Regelverfahren, zählen in Deutschland Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Psychoanalyse.
Die Zulassung durch Krankenkassen sagt aber nicht zwingend etwas über die Qualität eines Therapie-Verfahrens aus.
In anderen europäischen Ländern sind unter anderem auch Gestalttherapie, Systemische Therapie, Psychodrama und ausdruckorientierte Therapien wie auch Kunst- und Musiktherapie anerkannt und werden von den Krankenkassen bezahlt.
Auch gibt es wirksame körperpsychotherapeutische Verfahren.
Um herauszufinden, welches Therapieverfahren in der aktuellen Situation am besten passen könnte, kann die Klärung einiger Fragen sinnvoll sein:
• Soll der Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer Handlungsstrategien liegen?
• Soll der Fokus liegen auf der emotionalen Verarbeitung von belastenden Erfahrungen?
• Ist eher die Arbeit mit bestimmten Methoden (z.B. imaginative / trainierende Methoden, Arbeit mit Träumen / inneren Bildern / dem inneren Kind) oder eine ausdrucksorientierte Herangehensweise durch die Arbeit mit kreativen Elementen wichtig?
• Soll eher die Arbeit mit dem Körper im Vordergrund stehen?
• Soll Spiritualität in der Therapie eine Rolle spielen?
Möglicherweise kann auch die Person der Therapeut/-in wichtiger sein, als das therapeutische Verfahren selbst.
Therapeutin oder Therapeut:
Möchten Sie in einer Therapie lieber mit einer Frau oder lieber mit einem Mann arbeiten?
Unter gewissen Umständen kann die Klärung dieser Frage für den Verlauf einer Psychotherapie entscheidend sein.
Therapeutische Qualifikation:
Ist die Therapeut/-in gut genug ausgebildet?
Bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut/-innen ist die Psychotherapie-Ausbildung standardisiert.
Heilpraktiker/-innen für Psychotherapie haben durch die Überprüfung des zuständigen Gesundheitsamts nachgewiesen, dass sie Kenntnisse über Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen nach ICD-10 besitzen. Der Nachweis einer Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren ist damit nicht verbunden.
Die Therapeut/-in sollte eine mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung in einem in Europa bewährten Verfahren abgeschlossen haben. Der Umfang an Ausbildungsstunden sollte mindestens im vierstelligen Bereich liegen. Darüber hinaus sollten Fort-/Weiterbildungen aufgewiesen werden können in zusätzlichen Therapie-Verfahren und/oder fachspezifischen Methoden.
Wahl der Therapeut/-in:
Woran ist zu erkennen, ob diese Therapeut/-in wirklich die richtige ist?
Psychotherapie ist Vertrauenssache. Wer eine Therapie beginnen möchte, kennt aber oft auch Unsicherheiten in Bezug auf Vertrauen in sich und andere.
Die meisten Therapeut/-innen bieten sogenannte Erstgespräche an. In einem solchen Erstgespräch werden Anliegen, Wünsche und Ziele der Klient/-in besprochen, es wird geklärt, ob bzw. in welchem Umfang eine Therapie stattfinden soll und es geht um ein gegenseitiges Kennenlernen.
Die Klient/-in hat Gelegenheit für eine erste Einschätzung der Therapeut/-in und kann für sich Fragen klären wie z.B.:
• Ist mir die Therapeut/-in sympathisch?
• Denke ich, dass meine Probleme/Sorgen hier ausreichend Platz bekommen können?
• Werde ich ernst genommen?
• Habe ich das Gefühl, dass ich von der Therapeut/-in verstanden werde?
• Kann ich mir vorstellen, mit dieser Therapeut/-in zusammenzuarbeiten?
Üblicherweise werden dann bis zu fünf probatorische Therapie-Sitzungen vereinbart.
Die Klient/-in hat Zeit, ihre Einschätzung aus dem Erstgespräch zu überprüfen und macht erste Erfahrungen mit der Therapie.
Kosten:
Sind finanzielle Mittel vorhanden, um die Therapie selbst bezahlen zu können?
Bei Personen mit einem sehr geringen Einkommen stellt sich diese Frage oft gar nicht.
Eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie unterliegt bestimmten Voraussetzungen.
Es muss eine psychische Störung nach ICD-10 vorliegen. Die Therapie muss von ärztlichen bzw. psychologischen Psychotherapeut/-innen mit Kassenlizenz durchgeführt werden.
Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Liste mit kassenzugelassenen Psychotherapeut/-innen aus Ihrer Region an. Sie können sich vorab einen Überblick verschaffen über das jeweilige Therapieverfahren der Therapeut/-in bzw. deren Spezialisierungen.
Selbstzahler/-innen können sich auch für eine Therapie bei Heilpraktiker/-innen für Psychotherapie oder Therapeut/-innen ohne Heilerlaubnis entscheiden.
Die Höhe des Honorars kann regional unterschiedlich sein und hängt teilweise auch von der therapeutischen Qualifikation ab.
Manche Therapeutinnen bieten bei finanziellen Engpässen eine Honorar-Ermäßigung an.
Üblicherweise wird jede Therapiestunde direkt im Anschluss bar bezahlt. Ob eine Überweisung des Honorars monatlich im Voraus möglich ist, muss mit der Therapeut/-in besprochen werden.











