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Deutsche Bank für Koexistenz von Honorar- und Provisionsvergütung

Bild: Deutsche Bank für Koexistenz von Honorar- und Provisionsvergütung
Honorarberater Torben Althüser.
Honorarberater Torben Althüser.

(openPR) Die Deutsche Bank Research spricht sich in ihrer Reihe „Aktuelle Themen: Honorar vs. Provision“ für einen ganzheitlichen Ansatz in der Anlageberatung sowie eine Koexistenz von Honorar- und Provisionsvergütung aus. Beratungsqualität hänge neben der Vergütung auch von Faktoren wie Finanzbildung, Kostentransparenz und Beraterqualifikation ab. Letztlich müsse im Einzelfall entschieden werden, ob die Honorar- oder Provisionsberatung den Kundenwünschen gerechter werde. Dabei seien auch Anlageziel und Haltedauer wichtige Kriterien.

Für die Koexistenz der beiden Beratungsmodelle sei eine echte Kostentransparenz zwingend erforderlich. Für den Kunden müsse klar ersichtlich werden, wofür er wie viel Geld bezahlt. Zur Koexistenz gehöre auch, dass der Gesetzgeber eine klare Definition für eine provisionsfreie Beratung und deren Benennung als „unabhängig“ schaffe, damit diese keinen ungerechtfertigten Vorteil erlange. Die Deutsche Bank schlägt vor, entweder die Anforderungen an „unabhängige“ Beratung so zu erhöhen, dass der Kunde tatsächlich mehr Beratungsqualität erwarten könne oder die Begriffe „unabhängig“ bzw. „abhängig“ durch „provisionsfrei“ bzw. „mit Provisionsvergütung“ zu ersetzen.

Um die Qualität in der Anlageberatung zu erhöhen, nennt das Geldinstitut mehrere Punkte. Kurzfristig könnten Kostentransparenz und „mystery Shopping“, d.h. Kontrolle durch Institute wie BaFin/Stiftung Warentest, helfen. Mittelfristig könnten auch die Schulung der Berater hinsichtlich ihrer Kommunikationsfähigkeit, die Programme zur finanziellen Allgemeinbildung bei benachteiligten Haushalten, Prüfung der Durchführbarkeit und Kosten-Nutzen-Relation durch eine neutrale Bewertungsstelle oder der Einsatz von kundenorientierten und ergebnisbezogenen Kennzahlen wirken.

Mehr Informationen unter: www.vwh24.de

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