(openPR) Die Spitzenverbände der Krankenkassen fordern seit Jahren eine qualifizierte Ernährungsberatung.
Für Ernährungsberatung in Form von Prävention sowie Therapie und Rehabilitation kommen ausschließlich Ernährungsmediziner und Ernährungsfachkräfte für (über die Krankenversicherungen) abrechenbare Leistungen in Betracht.
Ernährungsmediziner sind Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis.
Ernährungsfachkräfte sind Diplom-Oecotrophologen, Diätassistenten, Diplom-Ernährungswissenschaftler, Diplom-Ingenieure Ernährungs- und Hygienetechnik mit einer gültigen Zusatzqualifikation für Ernährungsberatung.
Ernährungsberatung wird dann vergütet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Der Ernährungsberatungsbedarf ist vom behandelnden Arzt als medizinisch erforderlich bescheinigt.
• Die Beratung wird durch eine entsprechend qualifizierte Person durchgeführt.
• Sie erfolgt nach wissenschaftlichen Standards (z.B. der DGE,…).
• Es liegen Dokumentation und Erfolgskontrolle vor.
Hier gibt es eine bereits gut funktionierende Struktur für ein wirkungsvolles ergänzendes Instrument in der der ärztlichen Therapie. Da es den Patienten und Ärzten kaum bekannt ist, wird es leider viel zu wenig genutzt. Qualifizierte, wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung gibt es auch in Ihrer Nähe. Sie finden sie über die Portale der Fachverbände DGE, VDÖ , VDD .










