(openPR) Bremen, 31.01.2012, Bremens Chance auf Förderung einer regionalen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland | UPD in Höhe von 160 000 Euro pro Jahr ist vertan. Schuld daran sind nach Angaben des GesundheitsLaden Bremen vor allen Dingen schwierige, misslungene Kooperationsverhandlungen mit der Bremer Verbraucherzentrale. Bremen ist damit derzeit das einzige Bundesland ohne eigene regionale Patientenberatungsstelle der UPD.
Die Verbraucherzentrale Bremen (VZ-HB) erklärte Ende Oktober 2011 überraschend das Ende der Kooperationsverhandlungen mit dem GesundheitsLaden Bremen (GL) zum Betreiben einer gemeinsamen UPD-Beratungsstelle, weil ihr Bundesverband (vzbv) als einer der drei UPD-Gesellschafter den Standort Bremen nicht mehr für unterstützenswert hält.
Von 2001 bis 2010 war der GesundheitsLaden Bremen e.V. im Rahmen der Modellförderung nach § 65b des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) als Träger von unabhängiger und neutraler Patienten- und Verbraucherberatung von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert worden. Er betrieb 2006 bis Ende 2010 erfolgreich eine der 22 regionalen UPD-Beratungsstellen in Deutschland.
Ab Januar 2011 wurde aus der so genannten Modellförderung der UPD eine Regelförderung. Dadurch verpflichtet der Gesetzgeber die Krankenkassen, unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung zu fördern. Derzeit stellen die Kassen dafür jährlich circa 5 Millionen Euro zur Verfügung. Die bisherigen Gesellschafter der UPD: Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), Sozialverband VdK und Verbund unabhängiger Patientenstellen (VuP) beteiligten sich Ende 2010 an der Ausschreibung zum Betreiben der regionalen UPD-Beratungsstellen. Eine wichtige Voraussetzung lautete: es werden keine Doppelstrukturen gefördert. Das zielte insbesondere auf Bremen mit seiner durch Leistungserbringer, Kostenträger und Senat geförderten Unabhängigen Patientenberatung Bremen e.V. (UPB).
Seit Gründung dieser UPB 1997 wurde der Gesundheitsladen, der bereits seit Anfang der 90er Jahre mit seiner PatientInnenstelle unabhängige Patientenberatung anbot, als unliebsame Konkurrenz gesehen. Der UPB-Vorstand ging Anfang 2007 sogar mit einer Unterlassungsklage gegen die Namensführung „Beratungsstelle Bremen-Nordniedersachsen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland | UPD“ vor.
Die Voraussetzungen und Bedingungen zum Erhalt der Förderung einer regionalen UPD-Beratungsstelle konnte der GL den Bremer Akteuren in den vielen Kooperationsverhandlungen und Gesprächen offenbar nicht klar machen. Die Gesprächspartner Verbraucherzentrale Bremen (VZ-HB), Unabhängige Patientenberatung Bremen (UPB) und Gesundheitsbehörde (Dr. Gruhl) vertraten unbeirrt die Ansicht, die Förderung der UPB würde die Chancen für Bremen auf § 65b-Mittel sogar erhöhen. Der GL wurde gar als kooperationsunwillig bezeichnet und im Juni 2010 forderte Dr. Gruhl die UPD gGmbH auf, eine Überprüfung vorzunehmen, die jedoch die vom GL vertretene Auffassung aufgrund der bestehenden UPD-Verträge bestätigte.
Die UPD-Gesellschafter verzichteten letztendlich auf den Standort Bremen. Da aber grundsätzlich jedes Bundesland über eine Beratungsstelle verfügen sollte, stellten die beiden UPD-Gesellschafter vzbv und VuP die Fördergelder in Höhe von 160 000 Euro in Aussicht, wenn die VZ-HB und der GL bis zum Herbst 2011 eine Träger-Kooperation zur Einrichtung einer UPD-Beratungsstelle schließen und Mittel aus Mehrwertsteuer-Rückstellungen frei werden. Auf der UPD-Gesellschafterversammlung am 10.11.2011 sollte die Entscheidung fallen, die dann noch einer positiven Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband und dem Patientenbeauftragten bedurfte.
Seit November 2010 führte der GL mit der VZ-HB intensive Kooperationsverhandlungen mit dem Ziel eine UPD-Stelle in gemeinsamer Trägerschaft errichten zu können.
Selbst unter Moderation erarbeitete Kompromissvorschläge wie auch Versuche mit Unterstützung aus der Gesundheitspolitik doch noch zu einem Kooperationsergebnis zu kommen, scheiterten an der VZ-HB. Am 26.10.2011 teilte die VZ-HB überraschenderweise dem GL mit, ihr Bundesverband habe seine Unterstützung für den UPD-Standort Bremen aufgegeben.
Hintergründe für das widersprüchliche Verhalten des vzbv, der VZ und der UPB
Im Februar 2011 sahen die Chancen für eine gemeinsame Trägerschaft noch positiv aus. VertreterInnen der UPB, vzbv und VuP beschlossen am 11.02.2011: Ziel sollte es sein, die Bedingungen für eine Integration der UPB in die UPD im laufenden Jahr zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die Klärung der zur Verfügung stehenden Mittel seitens der UPD (möglichst bis zum 30.09.2011) sowie der die Trägerschaft in Bremen bestimmenden Faktoren (insbesondere die Teamzusammenstellung). Letzteres sollte möglichst innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate geklärt werden.
• Zunächst sollten sich GL und VZ über eine Trägerstruktur verständigen.
• Danach können Gespräche über eine Teambildung aus Mitarbeitern des GL und der UPB geführt werden.
• Die Finanzierung der Beratungsstelle UPD Bremen erfolgt für einen noch zu definierenden Übergangszeitraum durch die Gesellschafter der UPB. Der genaue Zeitraum wird mit dem Trägerwechsel festgelegt. Sofern der UPD die Weiterfinanzierung nicht gelingt, trägt der neue Träger das Abwicklungsrisiko.
Diese Zielvorstellungen wurden jedoch durch den UPB-Vorstand am 20.5.2011 widerrufen. Der Vorstand sei zu der Auffassung gelangt, dass (zunächst) am Status quo festgehalten wird. Das bedeutet konkret, dass die Arbeit (und Finanzierung) der UPB in ihrer jetzigen Form weiterläuft und zur Zeit nicht über ein Zusammengehen mit VZ/GL entschieden wird.
Ein erneuter Sinneswechsel erfolgte im Oktober 2011. Im Schreiben vom 21.10.2011 erklärten "Vertreter des Bremischen Gesundheitswesens" gegenüber den UPD-Gesellschaftern die jetzige Situation, wonach Bremen keine regionale UPD-Beratungsstelle hat, für untragbar und drängen darauf, dass auch in Bremen eine regionale Beratungsstelle der UPD eingerichtet wird. Die Unterzeichner: Ärztekammer (ÄK), AOK, HKK, Kassenärztliche Vereinigung (KV), Krankenhausgesellschaft, Psychotherapeutenkammer, Senatorin für Gesundheit, Zahnärztekammer (ZÄK) und Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) halten eine Ausschreibung der UPD-Beratung für den Standort Bremen für eine gute Option, die bestmögliche Voraussetzung für eine zukünftige UPD-Beratungsstelle Bremen zu schaffen.
Die Verfasser – mit Ausnahme von KV, ZÄK und KZV – sind Vorstands- bzw. Mitglieder der UPB, geben sich aber durch die Bezeichnung: „Vertreter des Bremischen Gesundheitswesens“ den Anschein nicht interessengeleitet zu sein. Sie beklagen das Fehlen einer UPD-Beratungsstelle in Bremen, obwohl sie dies doch selbst mit zu verantworten haben.
Die senatorische Gesundheitsbehörde als UPB-Mitglied hat den anderen Mitgliedern zugesagt, sich für die Weitergewährung der bremischen Finanzförderung für die UPB einzusetzen. Die öffentliche Förderung war wiederum für die Krankenkassen wie auch die Krankenhausgesellschaft Voraussetzung, sich ebenfalls an der Finanzierung auch nach dem 1.1.2011 weiter zu beteiligen. Die Gesetzesänderung des § 65b SGB V zur Regelförderung erschwert jedoch grundsätzlich freiwillige zusätzliche öffentliche Leistungen, was insbesondere für Bremen als „armes“ Land gilt.
Mit ihrer Aussage, es sei untragbar keine UPD-Beratungsstelle in Bremen zu haben, bestätigen die Verfasser darüber hinaus, dass sie selbst sogar der Auffassung sind, die von ihnen betriebene Einrichtung UPB erfülle nicht die an eine solche Beratungsstelle zu stellenden Qualitätsansprüche.
Die für viele ratsuchende BremerInnen negative Entwicklung hätte bei etwas mehr Kompromissbereitschaft seitens der oben genannten Akteuren vermieden werden können und müssen. Es stellt sich die Frage, warum Bremen auf die Förderung einer wirklich unabhängigen Patientenberatung von jährlich 160 000 Euro verzichtet.