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iGZ-Ethik-Kodex für die Zeitarbeit

31.01.201212:25 UhrVereine & Verbände
Bild: iGZ-Ethik-Kodex für die Zeitarbeit

(openPR) Mit seinem „Ethik-Kodex“ setzt der iGZ jetzt ein weiteres wichtiges Zeichen für faire Zeitarbeit: Die iGZ-Projektgruppe „Ethik in Personaldienstleistungen“ hat verbindliche Handlungsgrundsätze formuliert, die nun von den iGZ-Mitgliedsunternehmen diskutiert werden und im Rahmen der Mitgliederversammlung am 28. März in Potsdam verabschiedet werden sollen.

Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität sind Werte, für die sich der iGZ gemeinsam mit seinen rund 2.400 Mitgliedern stark macht. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch. „Der Ethik-Kodex“, erläutert iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, „steht für eine nachhaltige Qualitätssicherung über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus. Zeitarbeitsunternehmen stehen dabei immer noch vor der Herausforderung, dass sie an ihrem Image arbeiten müssen. Mit den Ethik-Grundsätzen können die iGZ-Mitgliedsunternehmen Schwarz auf Weiß dokumentieren, was ihnen wichtig ist“.

Qualität und Seriosität

Der Kodex, so Stolz, sei ein wichtiges Instrument dafür, die Qualität und die Seriosität der Zeitarbeit auch weiterhin aktiv zu fördern. Für Arbeitnehmer, Kunden, Wettbewerber, Sozialpartner und die breite Öffentlichkeit sei damit klar nachvollziehbar, wofür iGZ-Unternehmen stehen.

Schlichtungsstelle

„Damit der iGZ-Ethik-Kodex kein zahnloser Tiger bleibt, wird für den Konfliktfall eine Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) eingerichtet. Werden ethische Grundsätze von einem Mitglied aus Sicht eines Mitarbeiters, eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Institution verletzt, kann die iGZ-Kontakt- und Schlichtungsstelle angesprochen werden“, betont der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Ein dreiköpfiges Gremium bildet die Schlichtungsstelle. Es können weder Geschäftsführer noch Mitarbeiter aus iGZ-Mitgliedsunternehmen oder der iGZ-Geschäftsstelle zum Mitglied der Schlichtungsstelle berufen werden. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden vom Vorstand benannt.

Unabhängigkeit

Der Vorstand hat dabei insbesondere auf die Unabhängigkeit der Personen zu achten. Sie unterliegen keinen Weisungen des Verbandes und werden für drei Jahre bestellt. Außerdem kann den Zeitarbeitnehmern eine „Garantiekarte“ im Kreditkartenformat, die die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle enthält, bei der Einstellung ausgehändigt werden.

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