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Gewerbefreiheit als Ordnungsprinzip respektieren

(openPR) (ddp direct)Düsseldorf, 17. Januar 2012 - Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) rät der nordrhein-westfälischen Landesregierung davon ab, das seit dem Jahre 2006 geltende Ladenschlussgesetz auf den Kopf zu stellen. Herbert Schulte von der BVMW-Landesgeschäftsführung wünscht sich für das Jahr 2012 ein höheres Maß an politischer Berechenbarkeit:

Das novellierte NRW-Ladenschlussgesetz von 2006 hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Handel und Konsumenten konnten in der Zwischenzeit verbraucherfreundliche Öffnungszeiten selbständig definieren. Die geplante Rücknahme dieser Regelung wirft uns um Jahre zurück und zielt treffsicher gegen die Lebensgewohnheiten der Menschen in einer modernen Arbeitsumwelt und gegen den Wunsch nach flexiblerer Lebensführung. Schichtarbeit und Büroarbeitszeiten, die sich auch in die späten Abendstunden verlagern, werden bald in vielen Berufen die Regel sein. Eine Politik, die der dynamischen Veränderung unserer Arbeitswelt nicht Rechnung trägt, ist arbeitnehmerfeindlich und rückwärtsgewandt.
Der BVMW, auch im Handel stark verankert, wirbt für ökonomische Rahmenbedingungen, die der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden. Die geplante Regelung erhöht die Gefahr für Handel und Verbraucher durch die politische Rolle Rückwärts in ihrer wirtschaftlichen Grundfreiheit massiv eingeschränkt zu werden.
Gewerbefreiheit ist Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft und sollte auch als solches von allen Parteien im Landtag respektiert werden. Die zunehmende Regulierungswut der Landesregierung höhlt das Prinzip der gewerblichen Freiheit schrittweise aus und legt die Suche nach brauchbaren Öffnungszeiten in die Hände öffentlicher Verwaltungen. Mit diesem Vorhaben wird der Standort NRW isoliert. Mittelstandspolitik sieht anders aus, so Schulte.


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