(openPR) Herr Rosemeyer, Sie sind Alleinvorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, wie darf man sich Ihren Werdegang vorstellen?
Meine Berufung zum Vorstand erfolgte vor fast 10 Jahren. Mir kam dabei zugute, als „A.S.I.-Gewächs“ das Unternehmen sehr genau zu kennen. Meine Wurzeln habe ich bei A.S.I. schon als Berufsanfänger vor mehr als 27 Jahren in der Ärzteberatung geschlagen. Danach folgten unterschiedliche Führungsaufgaben im Unternehmen. Ohne diesen Hintergrund wäre die von Ihnen angesprochene alleinige Führungsaufgabe nicht denkbar.
Die Finanzdienstleistungsbranche agiert seit längerem in einem schwierigen Marktumfeld. Wie lösen Sie diese Herausforderungen?
Indem wir uns diesen Herausforderungen aktiv stellen. Das schwierige Umfeld hat ja mehrere Ursachen und ist zum Einen auf negative Marktentwicklungen, zum Anderen aber auch auf das regulatorische Umfeld zurück zu führen. Bei den Marktverwerfungen kommt uns unsere außergewöhnliche Produktbreite zugute, so dass wir in der Regel Marktschwächen in einzelnen Bereichen durch andere Segmente kompensieren können. Das hat selbst im wirklich sehr schwierigen Umfeld des Jahres 2009 nur zu einem Umsatzrückgang von 4,8% geführt.
Im Jahr 2010 hatten wir dann wieder einen deutlich zweistelligen Umsatzzuwachs. Gleiches können wir für 2011, auch wenn das Jahr noch nicht abgeschlossen ist, ebenfalls prognostizieren.
Wie steht A.S.I. zum “Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts”?
Damit sind wir beim regulatorischen Umfeld. Seit 2007 hat es mit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie, VVG-Reform, MiFID, IMD etc. mehrere regulatorische Eingriffe gegeben, die einen hohen administrativen Aufwand erfordern. Die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers, mehr Qualität und mehr Transparenz in der Finanzberatung zu erzeugen, befürworten wir außerordentlich. Allerdings wäre es hilfreich, auf einer festgelegten Grundlage auch eine Weile arbeiten zu können, ohne dass es jedes Jahr wieder zu massiven Anpassungsnotwendigkeiten kommt.
Bei der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts begrüße ich den erkennbaren Pragmatismus. Mit der Zuständigkeit der Gewerbeämter gibt es für den freien Finanzdienstleister eine zum Versicherungsbereich kongruente Regelung. Gleiches gilt für das Vermittlerregister, die Vermögenschaden-Haftpflicht und auch die Qualifikationskriterien. Diese Regelungen sind insofern logisch und nachvollziehbar. Die kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch eingebaute Provisions-reglementierung im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist meines Erachtens allerdings problematisch.
Welche Vorteile sehen Sie für Ihre Mandanten durch Ihre Finanzbetreuung?
Die Vorteile liegen auf der Hand. A.S.I. kann eigentlich alle wirtschaftlichen Themen eines Privatkunden sowohl beratungstechnisch als auch produkttechnisch abdecken. Darüber hinaus kann der Kunde diese Leistungen in der Bundesrepublik flächendeckend, z.B. auch nach einem Umzug, in Anspruch nehmen, da wir bundesweit in über 30 Städten vertreten sind.
Unser spezielles betriebswirtschaftliches Beratungsangebot in den medizinischen Zielgruppen hat außerdem marktführende Bedeutung.
Die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG gehört zur Gothaer Holding. Wie frei ist Ihre Beratungsleistung?
Völlig frei. Wir können das Mutter-Tochter-Verhältnis von den vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Gothaer-Gesellschaften trennen. Es gibt keinerlei Absprachen über Konzernquoten oder Mindest-Konzernumsätze. Solche Absprachen wären auch nicht mit dem Maklerstatus vereinbar. Im Übrigen herrscht in diesem Punkt große Einigkeit mit unserer Konzernmutter.
Sie sind auf Zielgruppen spezialisiert. Warum?
Wir sind eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft für gehobene Privatkunden. Wir beraten hoch qualifizierte Kunden mit hoch qualifizierten Beratern. Dieses Geschäftsmodell erlaubt kein Massengeschäft. Die gehobene Privatkundschaft ist aber keine homogene Kundengruppe, zu der es einen oder mehrere einheitliche Marktzugänge gibt.
Wir haben daher für uns den gehobenen Privatkunden definiert und Zielgruppen identifiziert, die mit hoher Prognosesicherheit den Status des gehobenen Privatkunden nach ca. 5 Jahren Berufstätigkeit erfüllen. Die identifizierten Zielgruppen haben eine große Homogenität. Der Marktzugang wird damit erheblich erleichtert.
Wo sehen Sie die Unterscheidungsmerkmale der Beratungstätigkeit eines „A.S.I. Wirtschaftsberaters oder einer Wirtschaftsberaterin“ zur Branche?
Unsere Zielgruppen haben alle einen akademischen Hintergrund. Um auf Augenhöhe beraten zu können, ist ein bestimmtes Ausbildungsniveau erforderlich.
Wir decken die Vielschichtigkeit und die zielgruppenspezifischen Beratungsbedürfnisse ab und haben dafür einen Deckungsbeitrag pro Kunde, der deutlich höher ist, als im Durchschnitt der Branche.
Haben Sie bei A.S.I. eine Frauenquote eingerichtet?
Nein, haben wir nicht. Unsere „Frauenquote“ liegt in der Beraterschaft aber mit ca. 27% deutlich über dem Branchendurchschnitt. Unsere Erfahrungen mit Beraterinnen sind auch ausgesprochen positiv. In den zurückliegenden 10 Jahren hat z.B. keine Beraterin ihre Tätigkeit bei uns nach der Geburt ihrer Kinder eingestellt. Offensichtlich sind die Voraussetzungen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, bei uns gut.
Außerdem ist der Frauenanteil in den medizinischen Berufsgruppen inzwischen sehr hoch und steigt weiter. Da Frauen nun mal gern auch von Frauen beraten werden, haben wir auch nichts dagegen, wenn sich die „Quote“ und somit die Zahl unserer Wirtschaftsberaterinnen noch deutlich erhöht.
Herr Rosemeyer, vielen Dank für das informative Gespräch.





















