(openPR) Mehrere Tausend Anleger müssen nun zusehen, wie sie ihr Geld aus der Business Capital Investors Corporation BCI wieder herausbekommen. Im Vertrauen auf seriösen Rat und gute Verzinsungen haben sie auf sicher geglaubte BCI-Konten und Anlagen eingezahlt. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft eingeschritten, weil sich Verdachtsmomente eines Schneeballsystems häuften. „Leider stellen wir zunehmend fest, dass Anleger aus Ärger über die allgemein sehr niedrigen Zinsen leichtfertig in ungeprüfte und unkontrollierte Anlagen einzahlen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Schweiger: „Seit 25 Jahren befassen wir uns bei dskp nun schon damit, solche Einzahlungen zurückzuholen. Wer hat die Anlagen empfohlen? Wer hat den Zeichnungsschein entgegengenommen? Welche Unterlagen wurden vorgelegt? Wer hat solche Prospekte geprüft? Das sind die wichtigsten Fragen, die sich nun auch im Fall BCI stellen“, erläutert Anwalt Schweiger. Ganz wichtig ist: Wann wurde der Zeichnungsschein unterschrieben? Wann wurde die Einzahlung vorgenommen? Davon hängt der Zeitpunkt der Verjährung ab; im Zweifel schon zum Jahreswechsel 2011/2012.
Düsseldorf, 2. Dezember 2011
Joachim Schweiger
Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht













