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Firmengründung nach US-Recht – drei mögliche Vorsätze für 2012

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(openPR) 2012 wird alles anders. Ich rauche nicht mehr, gehe öfters mit dem Hund spazieren, treibe mehr Sport, treffe häufiger meine Freunde und Freundinnen. Am Ende eines Jahres ist Blütezeit für gute Vorsätze und das Ende des Jahres 2011 ist nicht mehr fern. Man beginnt zu fragen: Wie war das mit dem Traum, in die USA auszuwandern, um dort mit eigenem Unternehmen durchzustarten? Oder mit dem Wunsch, das bestehende Unternehmen in Deutschland durch eine Tochterfirma in den USA zu ergänzen? Oder aber mit jenem Wunsch, ein eigenes Unternehmen zu gründen, damit aber ausschließlich in Deutschland tätig zu sein? All das kann natürlich ewiger Wunschtraum bleiben und man führt dennoch ein zufriedenes Leben. Andererseits sollte man vielleicht manch einen Traum zum Vorsatz machen, den man anschließend, anders als andere Vorsätze, 2012 auch realisiert. Max Karagoz vom Unternehmen Alton LLC (http://www.us-corporation.org) hält das zumindest für eine Variante, über die man einmal nachdenken sollte.



Vorsatz 1: Ich werde Unternehmer in den USA
Das eigene US-Unternehmen kann heute wie gestern Grundlage für ein gutes Leben in den USA sein. Wer als Deutscher bereits seit längerer Zeit davon träumt, in die USA auszuwandern, soll sich für 2012 vielleicht endlich einmal ernsthaft fragen, ob der Traum wirklich nur Traum bleiben muss. Das eigene Unternehmen könnte dabei eine gute Alternative zum Versuch sein, sich als Arbeitnehmer in den USA zu etablieren. Nicht jeder mag fürs eigene Unternehmen geboren sein oder Lust darauf haben. Andererseits kommt es auch für manch einen Menschen in Frage, der noch nicht über eine Unternehmensgründung nachgedacht hat. „Bäcker, Metzger, Handwerker und Händler - es gibt zahlreiche Menschen aus unterschiedlichsten Berufszweigen, für die sich eine Unternehmensgründung in den USA als Existenzgrundlage eignen könnte“, sagt Max Karagoz. Sein Unternehmen Alton LLC unterstützt solche Unternehmensgründer in den USA, indem es etwa alle Formalitäten für die Gründung einer Limited Liability Company (LLC) oder einer Corporation übernimmt. Wer sich mit seinem Unternehmen in Florida ansiedeln möchte, kann bei Bedarf auf weitere Dienstleistungen des Unternehmens bauen. Alton LLC sucht dann beispielsweise passendes Personal, besorgt geeignete Gewerberäume oder auch Wohnraum für den neuen US-Bürger und berät für die richtige Unternehmensstrategie.

Vorsatz 2: Ich starte mit US-Unternehmen in Deutschland durch
Unternehmensformen wie die US-amerikanische Corporation oder die LLC eignen sich auch für die Gründung eines Unternehmens, das ausschließlich in Deutschland agiert. Lautet der Vorsatz also „nur“, mit einem Unternehmen in Deutschland durchzustarten, kann sich der Blick in die USA auch lohnen. Für diejenigen, die in Deutschland bleiben möchten, entfalten die beiden Varianten der US-Unternehmen nämlich haargenau dieselben Vorteile wie für angehende US-Bürger. Sowohl die Corporation als auch die LLC lässt sich in Florida ohne vorhandenes Stammkapital und auf Wunsch anonym gründen und beide Unternehmensformen können anschließend überall auf der Welt geschäftlich tätig werden. Beide bieten dem Inhaber zudem eine beschränkte Haftung und die in Florida zu zahlenden Gebühren sind relativ gering. Man braucht allerdings eine offizielle US-Adresse des Unternehmens und einen so genannten Registered Agent. Er ist der offizielle Ansprechpartner des Unternehmens für US-Behörden und muss seinen Aufenthalt in den USA haben. Alton LLC stellt seinen Kunden beides: den offiziellen US-Firmensitz und einen Registered Agent. Das Unternehmen bietet seinen Kunden zudem einen professionellen Büroservice. Durch ihn werden etwa am US-Firmensitz ankommende Briefe oder Telefonate an den tatsächlichen deutschen Standort des Unternehmens weitergeleitet. So lassen sich alle Vorteile der US-Rechtsformen ausnutzen, ohne dafür Nachteile in Kauf zu nehmen.

Vorsatz 3: Mein deutsches Unternehmen expandiert in die USA
Existierende Unternehmen formulieren bisweilen ebenfalls Vorsätze, die sie dann in Begriffe wie Unternehmensstrategie kleiden. Bis heute kann eine Expansion in die USA für deutsche Unternehmer der richtige Weg sein, um sich einen gewaltigen neuen Absatzmarkt zu erschließen und einen wichtigen Meilenstein in der Firmengeschichte zu setzen. „Auch in diesem Fall können wir alle nötigen Schritte für einen gelungenen Start begleiten und die Startphase extrem erleichtern“, sagt Max Karagoz. Das deutsche Unternehmen kann nicht nur die Formalien der Unternehmensgründung in die Hände der ALTON LLC Profis geben. Es kann bei Bedarf auch auf dieselben Dienstleistungen zurückgreifen, die Max Karagoz und sein Team angehenden Einzelunternehmern in den USA bieten. ALTON LLC besorgt also die passende Gewerbeimmobilie, kümmert sich auf Wunsch um das Mobiliar sowie den benötigten Fuhrpark und akquiriert hoch qualifizierte Mitarbeiter.

Ob nun Unternehmen, angehender Auswanderer in die USA oder angehender Unternehmensgründer in Deutschland: Wirklich gute Vorsätze sind dazu da, realisiert zu werden. Mit ALTON LLC kann das sehr einfach werden. Machen Sie es doch einfach!

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