(openPR) Die bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) führte am 16.11.2011 den 6. GUEP Planertag in Kooperation mit der BZB Akademie in Krefeld durch. Mit mehr als 150 angemeldeten Teilnehmern war dieses seit der Gründung der GUEP im Dezember 2005 sechste große Expertenforum außerordentlich erfolgreich. Die Veranstaltung diente der Diskussion über technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung.
Der 6. GUEP Planertag sprach alle an Betoninstandhaltungsmaßnahmen Beteiligten an und bot neben hochwertigen Referaten die Gelegenheit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch inmitten einer Werkhalle mit Bauambiente. Eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen rund um die Betoninstandsetzung anbieten, rundete die Veranstaltung ab. Die Referate behandelten ein breites Spektrum hoch aktueller Themen der Betoninstandhaltung.
So referierte Dr.-Ing. Ullrich Kluge, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Referat Gewässerschutz, Berlin über die Instandsetzungsplanung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen) referieren. Die DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Fassung 2001“ sowie die Normenreihe EN 1504 regeln nicht alle Belange, die im Bereich der Instandsetzung von LAU-Anlagen zu erfüllen sind. Vor dem Hintergrund, dass die DAfStb-Richtlinie „Betonbauwerke im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ überarbeitet wurde (Fassung 2011) und das Wasserhaushaltsgesetz im Jahre 2009 novelliert wurde, wurden die besonderen Anforderungen an die Planung sowie Kriterien für die Auswahl von Instandsetzungsprodukten vorgestellt.
Dr.-Ing. Udo Wiens, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton DAfStb, Berlin berichtete über den Stand der Überarbeitung der Instandsetzungs-Richtlinie. Innerhalb der nächsten Jahre wird der Fachöffentlichkeit keine überarbeitete Fassung der DAfStb-Instandsetzungs-Richtlinie, Ausgabe 2001, präsentiert werden können. Dr. Wiens rechnet erst 2014 mit dem Erscheinen. Bauherren, sachkundige Planer, Ausführende und Produkthersteller werden also absehbar weiter mit den bisher gängigen Übergangsregelungen der DIN V 18026 (Oberflächenschutzsysteme) und DIN V 18028 (Rissfüllstoffe) sowie Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen bzw. ABP für Instandsetzungsmörtel leben müssen. Gleichwohl beinhaltet der Neufassungsentwurf relevante Informationen hinsichtlich der Anforderungen an den sachkundigen Planer, der Erweiterung der Instandsetzungsprinzipien auf der Basis der DIN EN 1504-9 sowie hinsichtlich der Nutzungsdauer / Restnutzungsdauer von Instandsetzungsmaßnahmen. Der für die Fachöffentlichkeit relevante Sachstand im Hinblick auf Folgerungen für die Planung und Ausführung wurde präsentiert.
Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach, Institut für Bauforschung (IBAC), RWTH, Aachen befasste sich mit dem Kathodischen Korrosionsschutz. Seit der ersten Fassung der Instandsetzungs-Richtlinie, Ausgabe 1990, konnten in den letzten beiden Jahrzehnten zahlreiche Erfahrungen mit unterschiedlichen Ausführungsvarianten dieses Instandsetzungsprinzips gewonnen werden. Gleichwohl empfiehlt das Baurecht (DIBt) bei standsicherheitsrelevanten Anwendungen die bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall. Vor dem Hintergrund des Positionspapiers des DAfStb zum kathodischen Korrosionsschutz wurden die Anforderungen an die Planung, an die einzusetzenden Produkte und das Monitoring anhand von Objektbeispielen vorgestellt.
Dipl.-Ing. Jürgen Krams, Bilfinger Berger SE, Mannheim schöpfte aus seiner reichhaltigen Baustellenpraxis und stellte die richtige Wartung und Instandhaltung von Parkkonstruktionen dar. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in Parkbauten sind zum Werterhalt unverzichtbar. Der für Stahlbeton und Stahlverbundkonstruktionen kritische Eintrag von Tausalzen kann bei unzureichenden Schutzmaßnahmen bzw. fehlender bedarfsgerechter konstruktiver Ausbildung zu Schaden-erscheinungsformen führen, die die im Allgemeinen angestrebte Nutzungsdauer von 50 Jahren herabsetzen. Ferner kann durch rechtzeitig realisierte Instandhaltungs-
arbeiten bei Altbetonkonstruktionen die planmäßige Nutzungsdauer verlängert werden. Vorgestellt wurden Instandhaltungspläne und Kosten anhand von Objektbeispielen.
Zum Schluss der Veranstaltung referierte Prof. Dr. jur. Gerd Motzke, Vors. Richter am OLG München a. D., Professor für Zivil- und Strafrecht, Universität Augsburg über Nutzungs-dauer, Gewährleistungszeit und Gewährleistungshaftung. Nach dem derzeitigen Überarbeitungsentwurf der Instandsetzungs-Richtlinie ist vorgesehen, dass der sachkundige Planer sich künftig in irgendeiner Form zur Nutzungsdauer seiner Instandsetzungsmaßnahmen äußern muss. Diese Nutzungsdauer wird im Regelfall größer sein als die üblichen Gewährleistungszeiten der ausführenden Unternehmen. Die übliche Gewährleistungshaftung des planenden Ingenieurs kollidiert mit einer prognostizierten Nutzungsdauer von Instandsetzungsmaßnahmen. Dem Auditorium wurde eine juristische Einschätzung zu den drei Begriffsbestimmungen „Nutzungsdauer von Instandsetzungsmaßnahmen, Gewährleistungszeit der Ausführung und Gewährleistungshaftung des Planers“ gegeben.











