(openPR) 15.11.2011. Jährlich kommt der Frost für viele Hausbesitzer völlig überraschend. Die Kälte macht nicht nur Mensch und Tier zu schaffen, sondern kann auch Häusern an die Substanz gehen. Bei eisigen Temperaturen können Wasserrohre, Heizkessel und Heizkörper bersten und dadurch große Schäden an Mauern, Böden und Inventar anrichten.
Bei Abwesenheit muss für ein leerstehendes Haus oder Wohnung Vorkehrung vor Frostschäden getroffen werden, wie z. B. die Heizung auf kleiner Stufe durchlaufen lassen, nicht benötigte Wasserleitungen entleeren – dies gilt ebenfalls für Außenleitungen. Das ist wichtig, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet sein kann, betont Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).
Während der Wintersaison werden den Versicherern im Schnitt Frostschäden von über 25 Millionen Euro gemeldet, bei extrem harten Wintern können die Schäden sogar bis auf 150 Millionen ansteigen. Hier heißt es Vorsorge ist besser als Nachsorge. Aber für den Fall der Fälle sollte eine entsprechend hohe Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Ferner rät Jürgen Buck dazu, bestehende Versicherungen daraufhin zu überprüfen, ob Frostschäden überhaupt versichert sind. Wer beispielsweise nur eine Feuerversicherung oder eine Absicherung gegen Sturm/Hagel im Vertrag abgeschlossen hat, muss für Schäden an Leitungswasserrohen selbst aufkommen.
Wer eine Überprüfung seines bestehenden Versicherungsschutzes wünscht, kann zudem den kostenlosen Versicherungs-Check der Heilbronner Verbraucherorganisation nutzen. Sie finden die entsprechenden Informationen ebenfalls auf der Vereins-Homepage unter dem Menüpunkt „Versicherung“. Der Absicherungs-Check kann auch unter dem Stichwort „Absicherungs-Check“ bei der GELD UND VERBRAUCHER e.V., Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn, Tel. (0 71 31) 91 33 20, Fax. (0 71 31) 91 33 21 19 oder per E-Mail
angefordert werden.




