Strukturumbau und Haushaltskonsolidierung verbinden
(openPR) 2. September 2003 - Zum Abschluss der Klausurtagung der Arbeitsgruppen Haushalt der Koalitionsfraktionen zum Bundeshaushalt 2004 erklaeren die haushaltspolitischen Sprecher Walter Schoeler (SPD-Bundestagsfraktion) und Antje Hermenau (Buendnis 90/Die Gruenen):
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen haben folgenden Beschluss zu den Leitlininien fuer die anstehenden parlamentarischen Beratungen gefasst:
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Die Arbeitsgruppen unterstuetzen das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform mit einem Volumen von 15,6 Milliarden Euro ebenso wie das Massnahmenbuendel der Agenda 2010 zur strukturellen Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme. Beides wird entscheidend zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplaetzen, zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme und zur Befoerderung des Wachstums beitragen. Zur Einhaltung des Eckwertes der Neuverschuldung ist bei der Beratung dieses Massnahmenbuendels jedoch sicherzustellen, dass der vorge sehene Finanzrahmen der Gesetzesvorhaben eingehalten wird.
Die Opposition und die CDU/CSU-regierten Bundeslaender werden aufgefordert, ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht zu werden und das Massnahmenbuendel der Agenda 2010 sowie das Konsolidierungskonzept nicht zuletzt auch im ureigensten Interesse von Laendern und Gemeinden mitzutragen.
Nach wie vor gilt: Zum grundsaetzlichen Konsolidierungskurs gibt es keine Alternative. Mit langem Atem muss die Rueckfuehrung der Neuverschuldung unbeirrt weiterverfolgt werden, um Stueck fuer Stueck Spielraeume fuer die Zukunftssicherung unseres Landes zu gewinnen. Nur so lassen sich beschaeftigungs- und wachs-tumswirksame Umstrukturierungen hin zu besserer Bildung und Ausbildung, zu mehr Forschung, besserer Infrastruktur und wirksamerer Familienpolitik schaffen. Die Arbeitsgruppen tragen deshalb das Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 mit einem Volumen von 14 Milliarden Euro fuer den Bund und 9,1 Milli arden Euro fuer Laender und Gemeinden schon in 2004 in vollem Umfang mit.
Die Neuverschuldung liegt gemaess Haushaltsentwurf (einschliesslich des Vorziehens der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 bei teilweiser Finanzierung durch Privatisierungen) bei 28,8 Milliarden Euro. Dieser Eckwert ist im Zuge der Beratungen zumindest einzuhalten. Die Mehrbelastung des Haushalts 2004 von etwas ueber einer Milliarde Euro, die durch die Beschluesse des Kabinetts im August - insbesondere zur Reform der Gewerbesteuer - entstanden ist, ist durch Ausgabenkuerzungen und/oder Einnahmenverbesserungen aufzufangen.
Zukunftsorientierte Ausgaben sollen wenn moeglich in den Haushaltsberatungen durch Umschichtungen vom konsumtiven zum investiven Bereich gestaerkt werden.
Etwaige zusaetzliche Ausgaben muessen durch echte Einsparungen im jeweiligen Einzelplan finanziert werden. Veraenderungen von Schaetzansaetzen stehen dafuer nicht zur Verfuegung.
Entlastungen bei Schaetzansaetzen haben allein der Gegenfinanzierung zwangslaeufiger Zusatzbelastungen oder der Absenkung der Neuverschuldung zu dienen.
Zusaetzliche Verpflichtungsermaechtigungen duerfen zur Vermeidung kuenftiger Vorbelastungen nur bei entsprechender Kuerzung von bestehenden Verpflichtungsermaechtigungen ausgebracht werden.
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