(openPR) 03.11.2011. Ein altbekannter Spruch lautet „Gelegenheit macht Diebe“. Die Herbst- und Winterzeit mit der früh einbrechenden Dunkelheit ist für Langfinger eine reine Verlockung. Im Schutze der Dunkelheit ist eine Terrassentür schnell aufgebrochen oder ein nachlässig gekipptes Fenster bietet den idealen Einstieg für Diebe. Dies und einige andere Auffälligkeiten, wie überquellende Briefkästen, offene leerstehende Garagen und gänzlich unbeleuchtete Häuser oder Wohnungen sind Einladungen zum Einbruch.
Schutz bietet eine Alarmanlage, aufmerksame Nachbarn, stets geschlossene Fenster und Rollläden. Sollte es trotzt aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch kommen, steht man zunächst ratlos im ausgeräumten Haus oder Wohnung. Zusätzlich zum Schock über den Diebstahl kommt natürlich der Verlust des Hausrates. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einer Hausratversicherung und der polizeilichen Meldung.
Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie z. B. ein Unterversicherungsverzicht und eine dem Hausrat entsprechend hohe Versicherungssumme, betont Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) Sinnvoll ist zusätzlich eine aktuelle Inventarliste mit der Auflistung sämtlicher Wertgegenstände – angefangen vom Anrufbeantworter bis hin zu Wertpapieren.
Weitere Information zum Thema „Hausratversicherung und Einbruch“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Hausratversicherung kann der kostenlose „Absicherungs-Check“ der Verbraucherorganisation auf deren Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik „Versicherungen/Versicherungs-Check“ abgerufen werden.







