(openPR) Anlässlich des diesjährigen Pressefrühstücks nahm Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln, zu den die folgenden Themen Stellung:
Die Verschuldung der Kommunen am Beispiel Kölns – Wege aus der Krise?
252 Millionen Euro Schulden will die Stadt Köln bis 2020 tilgen – für Harald Elster eine nicht realisierbare Planung. Die Schuldenkrise der Kommunen, denen manche Bank schon keinen Kredit mehr gewähren will, rührt seiner Ansicht nach daher, dass die Städte immer mehr Verpflichtungen übernehmen, für die sie nicht zuständig sind. Die Einnahmen durch Gewerbesteuern würden größtenteils wieder Bund und Ländern zugeführt, um deren Ausgaben, zum Beispiel für die deutsche Einheit, zu decken. Eine enorme Belastung stellen für die Kommunen die Ausgaben für Hartz IV dar. In Köln sind es auch die Immobilien der Stadt, deren Instandhaltung enorm kostspielig ist. Generell ist daher seiner Ansicht nach zu prüfen, welche Ausgaben – auch zu Schwimmbädern, Kindergärten, kulturellen und anderen öffentlichen Institutionen wirklich bei den Kommunen angesiedelt sein sollten und welche eher bei Land und Bund. Auch zur Erhebung der Studiengebühren auf Landesebene gebe es keine Alternative. Generell konstatierte Elster: „Wenn Land und Bund nicht einspringen, können die Kommunen nicht aus der Verschuldung loskommen!“
Die staatliche Finanz- und Schuldenkrise im Kontext mit der Bankenkrise
„Wenn ein Land von einer Ratingagentur abgewertet wird“, so Harald Elster, „explodieren die Zinsen“. Kapital wird teurer, die Banken vergeben weniger Kredite, was wiederum negative Auswirkungen auf das Konsumverhalten hat. Das Eigenkapital verbleibt häufig – schlecht verzinst – bei der Bank. Es stellt sich schließlich die Frage, welche Bank überhaupt in der Lage ist, das Eigenkapital anzuheben. Sogar renommierte Großbanken sind dann in Gefahr, im Rating schlechter bewertet zu werden, wodurch das Vertrauen der Klientel stark beeinträchtigt wird.
Die Bettensteuer in Köln
Die als Kulturabgabe deklarierte Bettensteuer verschafft der Stadt Köln, wie Harald Elster ausführte, zusätzliche Einnahmen in Höhe von 50 Mio. Euro, wobei der bürokratische Aufwand sehr überschaubar ist. Ursprünglich als Kompensation für den heruntergesetzten Übernachtungs-Mehrwertsteuersatz eingeführt, sei trotz vieler Proteste keine Änderung in Sicht. Eine rechtliche Handhabe gegen die Bettensteuer gebe es offenbar nicht.
Harald Elster äußerte in diesem Zusammenhang den Eindruck, dass die Übernachtungspreise durch die Einführung eines niedrigeren Mehrwertsteuersatzes nicht gesunken seien; auch sei der befürchtete Rückgang der Buchungen – insbesondere durch Geschäftsleute – in der Stadt Köln offenbar ausgeblieben.
Steuererhöhungen ja oder nein?
„Lebenskosten, Grundsteuern, Wasser, Abwasser, Strom und Gas haben“, wie Harald Elster ausführte, „in den letzten Jahren eine deutliche Verteuerung erfahren, der die Lohnentwicklung in keiner Weise entspricht. Nur wenn die Einkommenssituation sich verbessert, kann der Bürger – etwa durch Steuererhöhungen – an der Schuldentilgung beteiligt werden. Insgesamt gesehen ist die Belastung der Menschen“, resümierte Elster, „am Endpunkt angelangt.“ Steuererhöhungen würden zu einer noch verstärkten Konsumzurückhaltung führen. Angesichts der aktuellen Griechenland-Krise und des damit verbundenen rückläufigen Wirtschaftswachstums seien sie daher kein geeignetes Mittel der Schuldenbekämpfung.
Zusätzlich drohe den Bürgern aufgrund der niedrigen Zinsen und der teilweisen Versteuerung der Renten bei steigender Lebenserwartung die Altersarmut.
Erhöhung der Umsatz- und Gewerbesteuer – ja oder nein?
Harald Elster sprach sich generell für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz aus. Die Senkung der Umsatzsteuer in einigen Bereichen auf 7% ist seiner Ansicht nach eine verdeckte Subventionierung. Auch die Anhebung des Steuersatzes für Spitzenverdiener stellt für ihn keine Lösung des Problems dar, da hierdurch nur 2-3 Mill. Euro generiert werden könnten – bei einer Unterdeckung von 30 und mehr Mill. Euro.
Auch die Erhöhung der Gewerbesteuer sei kein geeignetes Mittel. Insbesondere stark wachsende Gemeinden hätten das Nachsehen: Die zunehmende Ansiedlung von Unternehmen treibe die Gewerbesteuer in astronomische Höhen fördere im Gegenzug das Ausweichen von Firmen außerhalb der großen Zentren. Auch wandte er sich gegen die Einführung der Gewerbesteuer für Freiberufler.
Der Ankauf einer neuen Daten-CD mit Schwarzkonten in Luxemburg
„Es ist erstaunlich, dass immer noch Menschen glauben, keine Steuer bezahlen zu müssen“, so kommentierte Harald Elster den erneuten Ankauf einer CD mit den Daten von Schwarzkonto-Inhabern in Luxemburg. „Wer bisher nicht verstanden hat, dass er für die Vorteile, die ihm unser Steuersystem verschafft, auch entsprechende Leistungen erbringen muss, dem ist nicht mehr zu helfen! Die Möglichkeit der Selbstanzeige gibt es nicht mehr, wer auf der Daten CD steht, wird sich verantworten müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des CD-Ankaufs erst vor kurzem noch einmal bestätigt, so besteht keine Handhabe, dagegen vorzugehen.“ Allerdings wird der Ankauf von – in der Regel unrechtmäßig erstellten – Daten-CDs sich in Zukunft wohl erübrigen. Sobald die Schweiz ein entsprechendes Abkommen unterzeichne, werde auch in Österreich und Luxemburg das Bankgeheimnis in der bisherigen Form nicht mehr aufrechtzuhalten sein.
Die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Steuerberatern im Hinblick auf den Mandantenschutz
Harald Elster sprach sich erneut für die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Steuerberatern aus, was den Schutz des Berufsgeheimnisses vor staatlichem Zugriff angeht. Allerdings gab er zu bedenken, dass ein Steuerberater verpflichtet ist, sein Mandat niederzulegen, wenn er erfährt, dass sein Mandant Steuern hinterzieht. Andernfalls habe er selbst strafrechtliche Verfolgung und zusätzlich berufsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Sobald sein Mandant unter Verdacht gerate, habe auch der Steuerberater mit „Besuch“ von der Staatsanwaltschaft zu rechnen.
Elena, Elster, die E-Bilanz – Datenschutz und erhöhter Bürokratieaufwand
ELENA, das Bürokratiemonster, ist endlich vom Tisch, allerdings sind die Beratungen, was davon übrig bleibt, noch nicht abgeschlossen. Die Sorge, dass mit den Daten Missbrauch betrieben wird, war und ist von Seiten der Steuerberater sehr groß. Es wurden und werden Datenpools angelegt, von denen unklar ist, wie der Bürger und die Finanzverwaltung darauf zugreifen können. Mit einer Vollmachtsdatenbank soll das Problem gelöst werden. Auf jeden Fall droht ein erhöhter Bürokratieaufwand.
Die E-Bilanz zwingt Gewerbetreibende wie auch die Steuerberater dazu, die Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Übermittlung in Papierform ist ab dem Wirtschaftsjahr 2013 nicht mehr möglich.
Die Kooperation mit der FOM Hochschule für Ökonomie & Management
„Immer weniger Steuerberater verfügen über einen akademischen Grad“, beklagte Harald Elster. Dabei werden von Steuerberatern in zunehmendem Maße betriebswirtschaftliche Kenntnisse erwartet. Aus diesem Grund ist der Steuerberater-Verband Köln eine Kooperation mit der FOM eingegangen. Wie Dr. Harald Beschorner, Kanzler der FOM ausführte, bietet diese private Hochschule Bachelor-Studiengänge auf breit angelegter Basis an. Die Spezialisierung erfolgt durch anschließende Master-Studiengänge. Die Studiengebühren liegen bei 200 Euro monatlich.










