(openPR) In der Bundesrepublik Deutschland steigt die Anzahl der Mediationsverfahren be-trächtlich an. Es ist daher auch nicht verwunderlich, daß der Bekanntheitsgrad von Me-diation auch bei den Baubeteiligten gestiegen ist. Bereits seit ca. 2002 haben zahlreiche Anwaltskollegen im privaten Baurecht, Richter von Baukammern, Bausachverständige, Architekten/Ingenieure und auch ausführende Unternehmer etwas von Mediation bzw. Bau-Mediation gehört (vgl. dazu Wagner, Mediation im privaten Baurecht: Eine Alter-native zum Bauprozeß, BauR 2004, 221 ff.).
Anwendungsbereiche
In nahezu allen Baukonfliktfeldern ist die Durchführung einer Baumediation sinnvoll. Sie kann zwischen sämtlichen oder einzelnen Beteiligten oder Vertragsparteien eines Architekten- oder Ingenieurvertrages, eines Bauvertrages oder einer Vertragskonstellation im Wohnungseigentumsrecht angezeigt sein. Wieviele Personen an der Mediationssitzung teilnehmen, hängt davon ab, ob etwa Dritte (z.B. Subplaner, Subunternehmer, Hausverwalter, Bürgen, Berufshaftpflichtversicherer etc.) nötig sind, um den Konfliktstoff zu erhellen oder eine allumfassende Lösung zu ermöglichen. Dies ist einer der Vorteile der Mediation gegenüber Schiedsgericht oder Gerichtsverfahren.
Baukonflikte sind kaum zu vermeiden, sie sind geradezu vorprogrammiert. An Hauptursachen sind zu erwähnen:
Verträge und Ausschreibungsunterlagen sind häufig lückenhaft und unklar, Termine und Fristen sind zu kurz bemessen, Bauherren vergeben Leistungen an den vermeintlich wirtschaftlich günstigsten Unternehmer oder Planer mit der Folge zahlreicher Nachträge, es gibt eine hohe Anzahl von Projektbeteiligten, Sachzwängen, Befindlichkeiten und unterschiedliches Verständnis der Bauaufgabe. Eine Baumediation kann gelingen, wenn der Mediator durch Anwendung besonderer Techniken und Interventionen die Verhandlungspartner dazu bringt, ihre wahren Interessen und Bedürfnisse offen mitzuteilen. Die Interessen müssen gründlich geklärt werden, damit am Ende ein sinnvolles und erfolgreiches Verhandeln möglich ist. Die Verhandlungen in Mediationen unterscheiden sich grundlegend von herkömmlichen außergerichtlichen Verhandlungen oder gerichtlichen Konfliktlösungen. Hier kann interessenbasiert verhandelt werden, so dass sogenannte win-win-Lösungen statt faule Kompromisse entstehen können. Die Baumediation kann bereits während der Vertragsverhandlungen erfolgen, um aus-gewogene, den Interessen beider Seiten entsprechende Vertragsregelungen zu gewährleisten. Auch eine projektbegleitende Mediation ist sinnvoll, um auftretende Konflikte bereits in einem frühen Anfangsstadium zu klären und damit Eskalationen zu verhindern. Durch entsprechende vertragliche Mediationsklauseln ist ein ad-hoc-Mediation innerhalb kürzester Zeit bei aktuellen Konflikten möglich. Häufig wird die Mediation bei abgeschlossenen Projekten oder im Falle von gekündigten Verträgen vereinbart, um sich ein Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren zu ersparen. Schließlich hat sich in der Praxis die Bau-Mediation auch in gerichtlichen Verfahren bewährt. Es kann insoweit auf die gerichtsinterne Mediation durch Richter und die gerichtsnahe Mediation durch Anwaltsmediatoren (z.B. beim Landgericht Köln) hingewiesen werden.
Vorteile
Die Vorteile der Mediation in der Baubranche sind offenkundig, so daß auch die Adju-dikations-Ordnung des Baugerichtstages für Baustreitigkeiten in § 1 Nr. 2 Abs. 3, S. 4 vorgesehen hat, daß auf Vorschlag des Adjudikators oder einer Partei ein Mediationsverfahren angestrengt werden kann, wenn beide Parteien diesem zustimmen. Soweit Mediationen im privaten Baurecht durchgeführt werden, liegt der Erfolg im Verhältnis zu anderen Konfliktlösungsverfahren in der geringeren Zeitdauer der Konfliktbeilegung und insbesondere in den niedrigen Konfliktbehandlungskosten. Dies gilt gerade im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren, das mitunter mehrere Jahre dauert und den Prozessparteien, jedenfalls bei höheren Streitwerten, einen sechsstelligen Betrag an direkten Verfahrenskosten einbringen kann. Darin enthalten sind natürlich nicht die Transaktionskosten, also die indirekten Kosten des Rechtsstreits für die Aufbereitung des Prozessstoffes und das Vorhalten von entsprechendem Personal (Wagner, Mediation im privaten Baurecht: Eine Alternative zum Bauprozeß, BauR 2004, 222, 223; Lembcke, Med Adj – Mediation in Baustreitigkeiten durch Adjudikation?, ZKM 2009, 123). Ein besonderer Vorteil der Mediation ist die Freiwilligkeit. Daher können Dritte nicht zur Teilnahme gezwungen werden. Allerdings ist in Baumediationen die Teilnahme für Dritte von Interesse, so daß sie in der Praxis die Gelegenheit zur Mitwirkung an einer Gesamtlösung im Regelfall wahrnehmen. Dies gilt z.B. für Subplaner oder Subunternehmer, Gesamtschuldner, Bürgen etc. Da eine Mediation eine umfassende Konfliktlösung zum Ziel hat, ist es gerade angezeigt, diese Beteiligten hinzuzuziehen, damit eine „win-win-Situation“ entsteht und der Konflikt für alle erledigt wird. Auch Haftpflicht-versicherer, die hinter einem Schädiger stehen, können auf diese Art und Weise in das Verfahren intergriert werden.
Ausbildungsmöglichkeiten
Das Haus der Technik bietet ab Dezember 2011 einen weiteren Ausbildungslehrgang zum Bau-Mediator / zur Bau-Mediatorin an. Sie ist interdisziplinär ausgerichtet. Angesprochen werden sämtliche Baubeteiligten, also Architekten, Ingenieure, Unternehmer, Behördenvertreter, Sachverständige und natürlich auch Rechtsanwälte, die ein weiteres Betätigungsfeld suchen (weitere Informationen: www.baumediator-ausbildung.de).
Autoren:
Christoph Bubert, Rechtsanwalt, international zertifizierter Mediator und Mediationstrainer, Köln
Andrea Wegner-Katzenstein, Rechtsanwältin, Master of Mediation und international zertifizierte Mediationstrainerin, Köln
– beide Gesellschafter konsens-plus GbR sowie Mitglieder im Ausschuß Mediation und Konfliktmanagement, KAV











