(openPR) 20.10.2011. Jede Jahreszeit hat ihre besonderen Highlights – der Herbst steht nun in den Startlöchern und mit ihm die herbstlichen heftigen Winde. Welchen Jungen oder welches Kind im Manne zieht es nicht mit einem Drachen auf die Stoppelfelder? Das herbstliche Vergnügen birgt aber auch Gefahren.
Hier einige der wichtigsten Regeln für das Steigenlassen von Drachen:
Einen sicheren Platz mit genügend Abstand zu Freileitungen und Hochspannungsleitungen. Der Abstand muss die mehrfache Länge der Drachenschnur betragen. Die Länge der Drachenschnur darf 100 Meter nicht überschreiten. Sollte sich der Drachen dennoch in einer Hochspannungsleitung verfangen haben, sofort die Drachenschnur loslassen und unter keinen Umständen versuchen, den havarierten Drachen selbst zu bergen. Es besteht Lebensgefahr!
Wer Drachen steigen lässt, sollte ebenso wissen, dass für entstehende Schäden aufzukommen sind. Die Privathaftpflichtversicherung kommt dabei nicht unbedingt zum Tragen, da manche Versicherer solche Schäden ausschließen oder nur einschränken (z. B. bestimmtes Höchstgewicht). Deshalb sollte der bestehende Vertrag überprüft werden, rät Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).
Wer eine Privathaftpflichtversicherung sucht, bei der Drachenschäden versichert sind, kann unter dem Stichwort „Drachenschäden“ kostenlos Infos bei der GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn, Tel: (0 71 31) 91 33 20, Fax: (0 71 31) 91 33 21 19 oder per E-Mail
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