openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Arbeitsrecht: Berufung eines ehemaligen Bundesligatrainers des SC Paderborn erfolgreich

11.10.201117:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Arbeitsrecht: Berufung eines ehemaligen Bundesligatrainers des SC Paderborn erfolgreich
Rechtsanwalt Martin J. Warm, Paderborn
Rechtsanwalt Martin J. Warm, Paderborn

(openPR) Die 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat am heutigen Tage seine Entscheidung in dem am 16. August 2011 verhandelten Berufungsverfahren 14 Sa 543/11 (siehe Pressemitteilung vom 9. August 2011) verkündet.
Der Kläger war Cheftrainer der Lizenzmannschaft des Beklagten (SC Paderborn) seit Februar 2008. Zur Saison 2009/2010 stieg die Mannschaft in die 2. Fußball-Bundesliga auf. Bereits zuvor im Mai 2009 zwei Spieltage vor dem Ende der Saison 2008/2009 hatte der Verein den Kläger freigestellt.


Im bis zum 30.06.2010 befristeten Arbeitsvertrag war vereinbart, dass der Kläger neben der monatlichen Grundvergütung (zwischen 12.000,- € und 15.000,- €) und einem Dienst-Kraftfahrzeug auch eine Prämie für jeden Meisterschaftspunkt erhält, der während der Zugehörigkeit zur 2. Fußball-Bundesliga erzielt wird. Außerdem war eine Prämie für den Aufstieg in die 2. Fußball-Bundesliga vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt einer Freistellung sollten keine Punktprämien, sondern nur noch die Grundvergütung zu zahlen sein. Die Aufstiegsprämie sollte nur zeitanteilig gewährt und der Dienstwagen binnen vier Wochen nach der Freistellung entschädigungslos herausgegeben werden. Zudem war eine Ausschlussfrist vereinbart, wonach beide Parteien gehalten waren, binnen vier Monaten ab Fälligkeit ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend zu machen.
Der Kläger fordert mit der Klage im Wesentlichen eine Punkteprämie für die Zweitligasaison 2009/2010, zeitanteilige Prämien für die Saison 2008/2009 und Schadensersatz für die Entziehung des Dienstwagens. Er meint, die arbeitsvertragliche Regelung, wonach eine Freistellung Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch hat, sei unwirksam.
Das Arbeitsgericht Paderborn hatte mit Urteil vom 25. Februar 2010 der Klage nur in Höhe von 40.000 Euro stattgegeben, weil zwar der vereinbarte Wegfall von Punktprämien und sonstigen zusätzlichen Vergütungsbestandteilen während der Freistellung unwirksam sei und auch ein Urlaubsabgeltungsanspruch bestehe; ein Großteil der Ansprüche des Klägers von insgesamt rund 140.000 Euro sei jedoch aufgrund der vertraglichen Ausschlussklausel verfallen.
Beide Parteien haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.
Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung des Klägers im Wesentlichen stattgegeben, die Berufung des beklagten Vereins zurückgewiesen und den Verein zur Zahlung von rund 132.000 Euro verurteilt, weil die strittigen vertraglichen Vereinbarungen (Wegfall der Punktprämie, zeitanteilige Kürzung der Aufstiegsprämie, Herausgabe des Dienstwagens, Ausschlussfrist) unwirksam sind.
Nach Auffassung des Gerichts sind sie einer Kontrolle nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB zu unterziehen. Der beklagte Verein hat es auch in der Berufungsinstanz nicht darlegen können, dass der Arbeitsvertrag in den zwischen den Parteien strittigen Punkten ausgehandelt wurde bzw. der Kläger - entgegen seinem Vortrag - doch die Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Inhalt des Vertrags trotz seiner Vorformulierung durch den Verein hatte. Nur dann wäre eine AGB-Kontrolle entfallen.
Der vertraglich vorgesehene Wegfall der Punktprämie im Falle einer Freistellung des Trainer ist nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil er einen einseitigen Änderungsvorbehalt durch den Verein zulasten des Klägers bezüglich der Höhe der im Falle der Freistellung aus Annahmeverzug zu zahlenden Vergütung beinhaltet. Dieser ist für einen Trainer nach Interessenabwägung nicht zumutbar. § 615 Satz 1 BGB verpflichtet den Arbeitgeber in einem solchen Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe. Durch die Befugnis, die Punktprämie im Falle einer Freistellung nicht mehr zu zahlen, wird in einem erheblichen Umfang in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses eingegriffen, der im konkreten Fall bis zu 54,5% der Gesamtvergütung betragen kann und tatsächlich 37,2% betragen hat. Dies überschreitet die vom Bundesarbeitsgericht bei Änderungsvorbehalten anerkannte Grenze von 25% der Gesamtvergütung.
Zwar ist § 615 Satz 1 BGB grundsätzlich dispositiv, kann also durch eine Vereinbarung der Parteien auch zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Angesichts des hohen Gerechtigkeitsgehalts der Vorschrift bestehen grundsätzliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer formularmäßigen Abbedingung. Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, soll gerade den vereinbarten Lohn zahlen, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung der ausgefallenen Arbeit verpflichtet ist. Die Meinung des Beklagten, es handele sich um einen „gerechten Ausgleich“, wenn ein freigestellter Trainer nicht das gleiche Entgelt bekomme wie ein aktiver Trainer, ist mit der Gesetzeslage nicht zu vereinbaren. Eine solche „Gerechtigkeit“ ist § 615 Satz 1 BGB fremd und nicht zu entnehmen. Nach § 615 Satz 1 BGB ist es von Gesetzes wegen gerade gerecht und ausgewogen, die vereinbarte Vergütung trotz Freistellung unabhängig davon zu zahlen, ob ein anderer Arbeitnehmer für die Funktion nunmehr beschäftigt wird und zu bezahlen ist.
Der Vorbehalt eines Wegfalls der Punktprämie, einer zeitanteiligen Kürzung der Aufstiegsprämie und einer entschädigungslosen Pflicht zur Herausgabe des Dienstwagens im Falle einer Freistellung ist darüber hinaus unwirksam, weil der beklagte Verein in jedem Fall einer Freistellung hierzu berechtigt sein soll, also auch dann, wenn die Freistellung grundlos oder ohne einen anerkennenswerten Grund erfolgt. Das ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unzulässig.
Die sich hieraus ergebenden Zahlungsansprüche des Klägers sind nicht verfallen. Die ebenfalls einer AGB-Kontrolle unterliegende Ausschlussfrist ist aus mehreren Gründen unwirksam.
Die Unwirksamkeit der Ausschlussfrist ergibt sich zum einen aus § 202 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 134, § 306 BGB. Gemäß § 202 Abs. 1 BGB kann die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus bezüglich § 309 Nr. 7 BGB der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, 15. November 2006, VIII ZR 3/06, NJW 2007, 674; 26. Februar 2009, Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486).
Schließlich hat das Landesarbeitsgericht trotz der über ein Jahr andauernden Freistellung dem Kläger für das Jahr 2010 den geltend gemachten Urlaubsabgeltungsanspruch für 12 Tage zugesprochen.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht gegen dieses Urteil zugelassen.
Das Urteil wird zeitnah in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung des LAG Hamm vom 11.10.2011

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 577835
 153

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Arbeitsrecht: Berufung eines ehemaligen Bundesligatrainers des SC Paderborn erfolgreich“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht, RA Martin J. Warm

Bild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des WettbewerbsverbotsBild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt. Der Beklagte war bei der Klägerin als Produktmanager und technischer Leiter tätig. Das Arbeitsverhältnis endete nach Maßgabe eines Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess aufgrund ordentlicher arbe…
Bild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem EinkommenssteuervorauszahlungsbescheidBild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Die Finanzverwaltung darf sich bei der steuerlichen Veranlagung hinsichtlich der Bemessung einer zu erwartenden Steuerforderung gegen einen prominenten Steuerpflichtigen (hier: Carsten Maschmeyer) nicht allein auf Berichte in den Medien verlassen. Der Steuerpflichtige ist dann berechtigt, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen und sich die entstehenden Kosten vom Land ersetzen zu lassen. Das Verfahren betrifft eine Schadensersatzklage des ehemaligen AWD-Chef Carsten Maschmeyer gegen das Land Niedersachsen wegen einer Pflichtver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Vereinsrecht: Eidesstattliche Versicherung eines einzigen Vereinsvorstandes nach AmtsniederlegungBild: Vereinsrecht: Eidesstattliche Versicherung eines einzigen Vereinsvorstandes nach Amtsniederlegung
Vereinsrecht: Eidesstattliche Versicherung eines einzigen Vereinsvorstandes nach Amtsniederlegung
… 35/06) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; http://www.rechtsanwalts-TEAM.de rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Martin …
Bild: Arbeitsrecht: Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung nicht abgesandt hatBild: Arbeitsrecht: Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung nicht abgesandt hat
Arbeitsrecht: Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung nicht abgesandt hat
… hat. Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de) rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für …
Bild: Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Kranfahrers wegen vorsätzlicher Manipulationen am Bremssystem eines betrieblichen TransportfahrzeugsBild: Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Kranfahrers wegen vorsätzlicher Manipulationen am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeugs
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Kranfahrers wegen vorsätzlicher Manipulationen am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeugs
… Hamm). Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de) rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für …
Bild: Kanzlei Kröger & Rehmann stärkt sein Paderborner BüroBild: Kanzlei Kröger & Rehmann stärkt sein Paderborner Büro
Kanzlei Kröger & Rehmann stärkt sein Paderborner Büro
… Bereichen des Zivilrechts tätig. Dr. Bauckmann wird an seiner neuen Wirkungsstätte Mandanten im zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereich mit Schwerpunkten im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht beraten und vertreten. Zuvor war er bereits bei zwei anderen Paderborner Kanzleien tätig, zuletzt bei der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei Schmücker Dr. …
Bild: Wirtschaftsrecht / Insolvenzrecht: Wirksamkeit der Aufrechnung durch eine Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer KonzernverrechnungsklauselBild: Wirtschaftsrecht / Insolvenzrecht: Wirksamkeit der Aufrechnung durch eine Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel
Wirtschaftsrecht / Insolvenzrecht: Wirksamkeit der Aufrechnung durch eine Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel
… Lexinform) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de) rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für …
Bild: Arbeitsrecht: Abberufung eines betrieblichen DatenschutzbeauftragtenBild: Arbeitsrecht: Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Arbeitsrecht: Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
… 861/04) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de ; http://www.rechtsanwalts-TEAM.de rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Martin …
Bild: Promotion eines Fussballnationalspielers für den DFB gewerblichBild: Promotion eines Fussballnationalspielers für den DFB gewerblich
Promotion eines Fussballnationalspielers für den DFB gewerblich
… der Rechtssache hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Quelle: FG Münster, Pressemitteilung vom 15.06.2010, Urteil vom 16. April 2010, 14 K 116/06 G Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de
Bild: GmbH-Geschäftsführer: Vertretungsbefugnis "Alleinvertretung" und "Einzelvertretung"Bild: GmbH-Geschäftsführer: Vertretungsbefugnis "Alleinvertretung" und "Einzelvertretung"
GmbH-Geschäftsführer: Vertretungsbefugnis "Alleinvertretung" und "Einzelvertretung"
… (Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de ; http://www.rechtsanwalts-TEAM.de Fachanwalt in Paderborn // Rechtsanwalt …
Bild: GmbH-Recht - BGH zur Verjährung von Einlageforderungen bei der GmbH nach ÜbergangsrechtBild: GmbH-Recht - BGH zur Verjährung von Einlageforderungen bei der GmbH nach Übergangsrecht
GmbH-Recht - BGH zur Verjährung von Einlageforderungen bei der GmbH nach Übergangsrecht
… vom 9.11.2005 - 1 O 781/04; OLG Brandenburg, Urteil vom 13.6.2006 - 6 U 128/05) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de ; http://www.rechtsanwalts-TEAM.de
Bild: Vertragsrecht: Zum Begriff "Vorführwagen" beim AutokaufBild: Vertragsrecht: Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf
Vertragsrecht: Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf
… 15.09.2010 – VIII ZR 61/09, Vorinstanzen: LG Konstanz – Urteil vom 16. Juli 2008 – 2 O 263/07 ; OLG Karlsruhe – Urteil vom 19.02.2009 – 9 U 176/08 (veröffentlicht in MDR 2009, 501) Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de
Sie lesen gerade: Arbeitsrecht: Berufung eines ehemaligen Bundesligatrainers des SC Paderborn erfolgreich