Resolution verabschiedet: Mitgliederversammlung DGPT zu Gutachterverfahren
(openPR) Mitgliederversammlung DGPT spricht sich eindeutig für Qualitätssicherung durch Gutachterverfahren bei ambulanter Psychotherapie aus
Mitgliederversammlung der DGPT zeigt Einigkeit bei der Beurteilung des Gutachterverfahrens
Die Mitglieder Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V. haben sich auf der Mitgliederversammlung anlässlich ihrer 62. Jahrestagung in Halle/Saale in Form einer Resolution geschlossen für das Gutachterverfahren zur Sicherung der Qualität der ambulant erbrachten psychotherapeutischen Leistungen ausgesprochen. Dieses müsse unbedingt erhalten bleiben und entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie zwischen den Vertragspartnern der Psychotherapie-Vereinbarungen vereinbart werden. „Das Gutachterverfahren ist ein bewährtes Instrument der Qualitätssicherung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Das ergibt sich auch aus der aktuell veröffentlichten Untersuchung der Techniker Krankenkasse, wonach alternative Verfahren zur Qualitätssicherung weder eine Verbesserung der Behandlungsqualität noch einen ökonomischen Nutzen erbringen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DGPT, Dr. med. Bernhard Janta.
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