(openPR) Der Verdacht auf Untreue und Kapitalanlagebetrug bei Geschäften im Zusammenhang mit den Life Trust – Lebensversicherungsfonds des Berliner Initiator BAC hat sich offenbar erhärtet. Am 20.09.2011 fand eine Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Managements der BAC durch die Berliner Staatsanwaltschaft statt. Es soll gegen die BAC und deren Verantwortliche Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl der erhärtete Verdacht des Kapitalanlagebetruges bestehen.
Die Mitteilung über die Hausdurchsuchung nutzt eine Financial Press aus Nürnberg dafür, geschädigte Anleger der Life Trust – Lebensversicherungsfonds darüber zu informieren, dass „Geld jedenfalls nur aus den USA zu erwarten sein wird, denn das deutsche Management sowie die BAC selbst wird nur geringe Zahlungen leisten können“.
Gleichzeitig wird zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die der „Initiator einer Interessensgemeinschaft“ kostenfrei abhält, um über sein detailliertes Vorgehen in den USA zu berichten.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hierzu:
„Dass diese Anlegerinitiative ausschließlich die Schuldigen in den USA suchen will, erscheint äußerst fragwürdig, wenn gleichzeitig darauf hingewiesen wird, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung würden im Ergebnis nur die Anwälte profitieren, die die Schadensersatzforderungen für „übliches Honorar“ titulieren werden, um sodann ergebnislos zu vollstrecken. Von rechtlichen Möglichkeiten der Anleger, gegen die üblicherweise in Deutschland ansässige individuelle Anlageberatungsfirma vorzugehen, schreibt die sich selbst ernannte Interessensgemeinschaft der Geschädigten nichts, sollen Anleger offensichtlich über diese Möglichkeit nicht informiert werden“.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. lässt zudem darauf hinweisen, dass die einem Anleger zuteil gewordene Anlageberatung sowohl anleger- als auch anlagegerecht sein muss, es hier insoweit zu prüfen gilt, inwieweit die spezifischen Risiken dieser Lebensversicherungsfonds-Beteiligung vom agierenden Berater vor Zeichnung dargestellt wurden.
Darüber hinaus gilt es auch zu prüfen, inwieweit der agierenden Anlageberater die Plausibilität des Prospektmaterials geprüft hat, nach der Rechtssprechung auch ein Anlagevermittler zur entsprechenden Plausibilitätsprüfung verpflichtet ist.
„Sollte sich der staatsanwaltschaftliche Verdacht des „Schneeballsystems“ bestätigen, wonach Policenbestände, die die BAC initiiert oder erworben hat, im großen Stil gerade nicht an echte Dritte veräußert worden sind, dann wurden nicht nur tausende Anleger über Jahre hinweg getäuscht; dann steht für die Vertriebsorganisationen auch der Vorwurf im Raum, das Prospektmaterial nicht auf Schlüssigkeit geprüft bzw. dies dem Anleger nicht mitgeteilt zu haben, sondern „planlos“ die Angaben der Initiatoren übernommen zu haben“.
Den Anlegern der Life-Trust–Fonds droht der Totalverlust ihrer Einlage, weil bislang kein neuer Geldgeber gefunden wurde, nachdem die Wells-Fargo Bank die Darlehen fällig gestellt hat.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunde e.V., welcher derzeit federführend eine Sammelklage gegen die Postbank AG vorbereiten lässt, ermöglicht jedem geschädigten Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die vertreibenden Vertriebsorganisationen.
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